Lenkkopflager und Garantieauslegungen
Hallo Zusammen,
ich habe eine Weile überlegt ob ich diesen Beitrag schreiben soll mich nun dafür entschieden. Vielleicht lesen die Herrschaften von Peugeot hier mit.
Folgendes ist mir passiert. Am 4. März 2008 habe ich einen neuen Peugeot Satelis 125er bei meinem Händler abgeholt. Im Oktober 2009 hatte der 20.000 km auf dem Tacho und ich habe bemerkt das, daß Lenkkopflager defekt ist. Zur 20.000er Wartung habe ich meinen Händler darauf aufmerksam gemacht. Dann bekam ich den Anruf, "ja, das Lager muß getauscht werden." Ein Garantieantrag wurde bei Peugeot gestellt. Dieser wurde mit der Begründung abgelehnt das, daß Lenkkopflager ein Verschleissteil sei und es darauf bei 20.000 km keine Garantie mehr geben würde. Verschleissteil ja aber nicht schon bei 20.000 km. Bei meiner Vespa habe ich das Lager bei 45.000 km gewechselt, da hätte ich auch nichts gesagt aber bei 20.000 km das ist mehr als frech. In den Garatiebestimmungen steht zwei Jahre Garantie ohne Kilometerbegrenzung ausser Verschleißteile. Wenn mir jetzt der Motor platzt bekomme ich evtl. auch keine Garantie mehr weil der Motor ja auch einem gewissen Verschleiß unterliegt oder darf ich den Roller in den ersten zwei Jahren nicht fahren damit die Garantie greift. Dann brauche ich keinen Roller. Soviel zu den Garantieauslegungen von Peugeot. Mein nächster Roller wird sicher kein Peugeot mehr sein sondern aus Asien kommen. Liebe Leute von Peugot, ihr habe wieder einen Kunden verloren.
P. S. Das Lenkkopflager von Peugot kostete 156,-€, das für die Vespa 30,-€.
Lenkkopflager und Garantieauslegungen
Also ich habe bis jetzt einen Daelim Otello gefahren. Ich betreibe auch das Daelim Forum. Bis jetzt habe ich noch keine abgelehnte Lenkkopflagerreparatur im Forum während der Gewährleistungszeit gehabt. Und Daelim liegt bestimmt nicht im Hochpreis Segment.
Und selbst bei meinen Kollegen wurde der Bremssattel an seiner Satelis noch nach der Gewährleistung auf Kulanz gewechselt.
Ich glaube, da hat der Händler Murks gemacht.
Das defekte Lenkkopflager zählt, wie alle Lager, als Gewährleistungsfall. Ich muss ja nachweisen, nach einem halben Jahr, dass das Lager schon einen defekt hatte. Da hilft immer die Lebensdauerkurve, die fast in jeden Katalog für Lager abgedruckt ist. Selbst eine Recherche im Internet reicht meistens vor Gericht.
Gruß Lutz