Jo, auch die 125 sind steuerfrei. (Hab ich bei den anderen abgekuckt.)
Ist für mich auch neu.......
Sagt das aber nicht so laut sonst kommt die Mergel dahinter und erhebt Steuer auf 50-125ccm
Jo, auch die 125 sind steuerfrei. (Hab ich bei den anderen abgekuckt.)
Ist für mich auch neu.......
Sagt das aber nicht so laut sonst kommt die Mergel dahinter und erhebt Steuer auf 50-125ccm
Geändert von ludixIIfahrer (26.05.2008 um 18:21 Uhr) Grund: Unwissenheit
Gruß, LudixIIfahrer
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Auch die 125er sind steuerfrei.
Ansonsten hätte ich, die letzten 6 Jahre, fleißig Steuer hinterzogen.
Gruß Olaf
Citystar 125i ABS
Normalerweise besteht eine Steuerpflicht.
Ursprünglich sollte pro angefangene 25 ccm 1,84 Euro bezahlt werden - also ein Betrag von 9,20 Euro für die 125 ccm.
Da der Verwaltungsaufwand jedoch in keinem Verhältnis zu den Einnahmen stand und steht wird auf die Steuererhebung verzichtet.
Nein, das hat nichts mit Ermessen oder Verwaltungsaufwand zu tun. Leichtkrafträder (also 11 kw Nennleistung, max. 125 ccm) sind von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen (§ 18 II Ziff. 4 StVZO) und damit gemäß § 3 Ziff. 1 KraftStG von der Steuer befreit.
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