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Thema: Steuern

  1. #11
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    Hallo Manni,
    wie weiter oben bereits geschrieben wurde, waren die 125er Mopeds/Roller nie steuerbefreit, sondern die Steuern wurden meistens nicht eingefordert, weil der Aufwand nicht in Relation zum Ertrag stand. Deswegen wurde auf die Eintreibung der Steuerschuld verzichtet.
    Gruß aus der Eifel
    Ludger

  2. #12
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    Na Jungs
    Die 9 € werden euch nicht gerade das letzte Hemd kosten ...falls es doch mal gefordert werden sollte.Ich bezahle 18€ Steuer im Jahr und für mich war das auch kein hinderrungsgrund den 250 zu nehmen.Lasst es auf euch zu kommen...ändern könnt ihr es eh nicht...Grüsse aus der schönen Pfalz...Steffen63

  3. #13
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    Zitat Zitat von steffen63 Beitrag anzeigen
    Na Jungs
    Die 9 € werden euch nicht gerade das letzte Hemd kosten ...falls es doch mal gefordert werden sollte.
    Stimmt Steffen,

    aber man frägt sich, ob man nur noch geärgert werden soll, denn die Mehrkosten, die bei dieser Eintreiberei entstehen, liegen weit über dem Zahlbetrag und schlussendlich bezahlt diesen Unsinn dann der Steuerzahler, also wir.

  4. #14
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    Standard Steuer

    Hallo

    hatte genau das selbe nachdem ich meinen satelis angemeldet habe bekam ich auch die 9 eur steuern.Ist aber ein FEHLER vom Strassenverkehrsamt die alle anmeldungen automatisch weiterleiten ein anruf und alles war erledigt.Allso keine sorge einfach mal anrufen und dann sollte sich alles in luft auflösen
    Gruss
    Michael

  5. #15
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    Frage 125 ccm ????????Steuerfrei?????

    Sind die 125ccm Roller eigentlich Steuerfrei oder nur die bis 50ccm
    mit kleinem Nummernschild?

  6. #16
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    Jo, auch die 125 sind steuerfrei. (Hab ich bei den anderen abgekuckt.)

    Ist für mich auch neu.......

    Sagt das aber nicht so laut sonst kommt die Mergel dahinter und erhebt Steuer auf 50-125ccm
    Geändert von ludixIIfahrer (26.05.2008 um 18:21 Uhr) Grund: Unwissenheit
    Gruß, LudixIIfahrer
    _________________________

  7. #17
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    Zitat Zitat von Satelis77 Beitrag anzeigen
    Sind die 125ccm Roller eigentlich Steuerfrei oder nur die bis 50ccm
    mit kleinem Nummernschild?

    Ja, die 125er sind (fast immer) steuerfrei.
    siehe auch hier:
    http://www.adac.de/Auto_Motorrad/aut...D=141100&&TL=2


    Doch manchmal, wie in meinem Fall, bedarf es einer "besonderer Prüfung" ... und etwas behördlicher Nachhilfe.
    Okay, es geht hier "nur" um 9,- Euro p.a., aber den Spaß war´s mir wert:


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gegen den o.g. Steuerbescheid vom 200x-0x-18 erkläre ich hiermit Einspruch und begründe diesen mit Bezugnahme auf das KraftStG, § 3, Nr. 1 in Verbindung mit der StVZO, § 18, Abs. 2, Nr. 4a.
    Demnach sind Leichtkrafträder mit einem Verbrennungsmotor mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber nicht mehr als 125 cm³, von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen und deren Halten ist von der Besteuerung befreit.

    Das Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen <xx-x-yyy> verfügt über eine Nennleistung von 11 kW und einen Hubraum von 125 cm³ und fällt folglich in diese Kategorie.
    Dies wurde mir bei der Erstzulassung am 200x-0x-21 beim Straßenverkehrsamt, Außenstelle <Stadtname> auch durch die dortige Sachbearbeiterin, Frau <Nachname>, bestätigt.

    Diese Einspruchserklärung ergeht - inhaltsgleich und ebenfalls per Fax - auch an das Straßenverkehrsamt, Außenstelle <Stadtname>, <Anschrift>, Fax-Nr. 0..., mit der Bitte, diesen Sachverhalt zu prüfen.
    Ebenfalls bitte ich darum, zwischen den beiden beteiligten Behörden (Zulassungsstelle und Finanzamt) einvernehmlich zu einem Ergebnis zu kommen, die hier erforderliche Steuerfestsetzung betreffend.

    In der Erwartung, daß hieraus resultierend kurzfristig ein neuer Steuerbescheid an mich ergeht, in dem für o.g. Fahrzeug die Steuerbefreiung ab dem Tag der Erstzulassung festgestellt wird, verbleibe ich

    ...
    Geändert von M.a.S. (29.05.2008 um 18:05 Uhr)
    Gruß

    Manfred ... , der aus Se.
    ______________________________
    Satelis 125 4V Premium, EZ 08/2006
    ... unterwegs auf K66 / K62 und nicht mehr auf den Schönwetterschläppchen von Sava

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    ### illegales Leistungstuning - nein danke! ###
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  8. #18
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    Auch die 125er sind steuerfrei.

    Ansonsten hätte ich, die letzten 6 Jahre, fleißig Steuer hinterzogen.
    Gruß Olaf

    Citystar 125i ABS

  9. #19
    speedy64 Gast

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    Normalerweise besteht eine Steuerpflicht.

    Ursprünglich sollte pro angefangene 25 ccm 1,84 Euro bezahlt werden - also ein Betrag von 9,20 Euro für die 125 ccm.

    Da der Verwaltungsaufwand jedoch in keinem Verhältnis zu den Einnahmen stand und steht wird auf die Steuererhebung verzichtet.

  10. #20
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    Nein, das hat nichts mit Ermessen oder Verwaltungsaufwand zu tun. Leichtkrafträder (also 11 kw Nennleistung, max. 125 ccm) sind von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen (§ 18 II Ziff. 4 StVZO) und damit gemäß § 3 Ziff. 1 KraftStG von der Steuer befreit.

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