Zitat Zitat von Rainer D Beitrag anzeigen
Auf meine Frage der vermutlich erloschenen ABE wegen der aufgebohrten Rollen meinte er, dass dies nicht der Fall sei, da weder an der Leistung noch an der Höchstgeschwindigkeit etwas verändert worden wäre.
Ich sehe das auch nicht so eng, trotzdem ist die Aussage so, falsch. Hier nochmal die Fakten:

Es gibt nur drei Gründe wodurch die Betriebserlaubnis erlischt.

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird geändert,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert sich.

Punkt eins können wir ausschließen.
Punkt zwei auch
Punkt drei ist aber der Haken. Das Geräuschverhalten wird geändert und das Abgasverhalten ebenfalls. Nun steht aber da "verschlechtert" das muß man im Einzelfall sehen. Bei dir kann es sich ja auch verbessern, da die Fehlzündungen weniger werden.

Abschließend: So ganz klar ist die Rechslage da nicht, denn nach dieser, würde eine defekte Krümmerdichtung ja auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Das Fahrzeug muß zur Werkstatt geschoben werden, denn es sind keine Ausnahmen vorgesehen.