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Thema: Fotos in Foren veröffentlichen

  1. #11
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    Also wir hatten vor 2 Jahren in einem grossen Deutschen Gamerforum folgende Situation!!

    Einige Staffmember (darunter auch ich) haben das was unser Hauptadmin plötzlich alles veranstaltet hat nicht für gut befunden und haben unseren Job geschlossen hingeschmissen und eine andere (bis heute noch erfolgreichere) Community gegründet.
    Einige von uns wollten das in dem alten forum ihre Beiträge und auch Bilder gelöscht werden was der admin ablehnte darauf hin konsultierte einer von uns einen Anwalt und der sagte uns das wir dagegen rein garnichts machen können weil Beiträge und Bilder in einem ÖFFENTLICHEN Forum in Besitz des Forenbetreibers übergehen und jeder der ein (privates) Foto in solch ein Forum einstellt damit rechnen muss das es sich weiterverbreitet. Was anderes ist es wenn jemand anderes ein Bild, zb. von mir, in ein Forum einstellt dann gibt es Ärger weil er ohne meine zustimmung dies nicht darf das nennt sich "Recht am eigenen Bild" und das ist Gesetzlich geregelt.
    greetz http://www.peugeot-bike-board.at/image.php?type=sigpic&userid=975&dateline=12009555  52

  2. #12
    Leopilotin Gast

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    Tja, so ist das im WWW. Speedy64 hatte heute vormittag einen Link eingestellt, welcher schon vor ca. 2 Wochen im TV thematisch besprochen wurde. Damals habe ich mich auch über die Konsequenzen erschrocken. Nach spontaner Überprüfung meines Benutzerbildes habe ich feststellen müsssen, dass das Smiley auch urheberrechtlich geschützt ist. Also habe ich jetzt ein eigenes Bild genommen. Schließlich soll Rollerfahren und Forumsbenutzung einfach nur Spaß machen und keine "Gerichtskosten" verursachen.
    Die wieder unerschrockene
    Leopilotin

  3. #13
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    du brauchst wegen einem avantar smilie keine angst haben bei solchen dingen steht das "Gesetzlich Geschützt" nur dafür das du keine veränderungen dran vornehmen darfst wobei ich nicht glaube das smilies in deutschland geschützt sind dann müsste der ersteller in jedem land der erde das copyright beantragen und das würde millionen kosten genauso wie Namensrechten.
    greetz http://www.peugeot-bike-board.at/image.php?type=sigpic&userid=975&dateline=12009555  52

  4. #14
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    Aber selbst ein Avatarbild kann abgemahnt werden!
    Meine Frau ist in einem Haufrauenforum aktiv und da hat ein ein Anwalt, der wahrscheilich damit sein Geld verdient, mal einen schönen Rundumschlag an Abmahnungen verteilt... und das nur auf Avatarbilder!
    Da einige Sachen da noch, wie heißt es so schön, ANHÄNGIG sind, werde ich mich nicht weiter darüber auslassen...

    PS: TIPP - legt euch nie mit einem Hausfrauenforum an...
    Warum darf mein Opa mit seinem PKW-Führerschein 125er fahren und ich nicht!!!

    Elyseo50 Bj1999 Ez2005 SusisCDI

  5. #15
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    ich kann mich auch als anwalt ausgeben und mahnungen verschicken!!
    solange ein avantar(foto) nicht rechtlich geschützt ist passiert garnix, es muss immer ein copyright bei sein. und wenn ein solches vorhanden ist verbietet es immer noch nicht die benutzung sonder nur das man nix dran verändern darf.
    kein seriöser anwalt wird sich dazu missbrauchen lassen unrechtmässig mahnungen oder änliches zu verfassen bzw. rauszuschicken.
    greetz http://www.peugeot-bike-board.at/image.php?type=sigpic&userid=975&dateline=12009555  52

  6. #16
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    Da kannst du zehn Leute fragen und du hast zwölf Meinungen was erlaubt ist und was nicht....
    Seriös oder unseriös ist eigendlich auch egal, wenn man so ein Ding an der Backe hat, kostet es auf jeden Fall erst mal Zeit und Nerven, um es rechtlich korrekt wieder los zu werden. Das ist wie bei einem Telefonvertrag, der plötzlich im Briefkasten liegt, obwohl man doch eigendlich nur Infomaterial haben wollte...
    Warum darf mein Opa mit seinem PKW-Führerschein 125er fahren und ich nicht!!!

    Elyseo50 Bj1999 Ez2005 SusisCDI

  7. #17
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    Hallihallo,

    ok, ihr könnt das jetzt als Meinung abtun oder mir glauben. Ich denke aber jeder tut besser daran mir zu glauben .

    Jedes Bild, egal ob mit oder ohne Copyright unterliegt dem Urheberrecht. Man muss nicht einmal expliziet darauf hinweisen. Wer ein Bild irgendwo aus dem Internet kopiert und auf einer anderen Website einfügt verstösst gegen dieses Recht und macht sich strafbar.

    Ihr wollt z.B. den neuen Roller der von XYZ gebaut wird hier im Forum zeigen und holt euch vom Hersteller das Bild und fügt es hier ein und schon ist der Admin des Forums der Depp. Kosten von bis zu mehreren 1000 € können auf ihn zukommen.

    Alle Billder, egal ob künstlerisch wertvoll oder nur Schrott unterliegen dem Urheberrecht es sei denn, es wird ausdrücklich erwähnt, dass man diese Bilder verwenden darf.

    Anders liegt das Urheberrecht bei Texten. Texte müssen eine bestimmte Schaffungshöhe erreichen um unter das Urheberrecht zu fallen. Ob ein Text diese Schaffungshöhe hat oder nicht entscheiden dann die Gerichte.

    Jetzt zum Recht am eigenem Bild. Das ist eigentlich ganz klar geregelt und ich habe schon in anderen Foren darüber geschrieben.

    $22 KUG

    „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“

    $23 KUG zählt die Ausnahmen auf

    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
    Wie oft sieht man im TV bei Veranstaltungen das die Kamera einen einzelnen Zuschauer heranzoomt der dann auch mal alleine im Bild ist. Wenn man an einer Veranstaltung Teil nimmt muss man damit rechnen fotografiert oder gefilmt zu werden. Wer das nicht will soll sich in seinem Keller verstecken. Versucht mal dem ZDF oder ARD zu schreiben sie sollen in dem Film bei dem Ihr zufällig drauf seit (Mainzer Rosenmontagszug oder so) einen schwarzen Strich durch euere Köpfe zu machen. Ich denke das Gelächter wäre groß.

    Hat der Rollerfreund also an einem Treffen, Ausfahrt usw. Teilgenommen hat er mit einer Klage wohl keine Chance.

    Viele Grüße, Ralf
    Rollerfreunde Mannheim

    Jeden letzten Freitag im Monat Stammtisch

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