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Thema: mobile Prüfstände jetzt auch in Dresden

  1. #1
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    Standard mobile Prüfstände jetzt auch in Dresden

    Hallo Leute,

    habe heut erfahren, dass es in Dresden demnächst auch mobile Prüfstände geben wird. Drei Fahrzeuge sollen wohl derzeit umgebaut werden. Auch haben wohl die ganzen Polizisten ihr Roller wieder drosseln lassen.

    Wer kommt alles aus Dresden und Umgebung? Habt ihr schon welche angetroffen? Hab keine Lust meinen Führerschein zu verlieren. Würde mal gern wissen wie "kolant" die Polizei einen etwas schnelleren Roller akzeptiert.

  2. #2
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    Zitat Zitat von ta2go Beitrag anzeigen
    Hallo Leute,

    Würde mal gern wissen wie "kolant" die Polizei einen etwas schnelleren Roller akzeptiert.
    Grüß Dich,

    bei uns trifft die volle Härte des Gesetzes, wenn offensichtlich ist, das der Roller "offen" ist.

    Dies wurde bei einigen Kontrollen letztes Jahr offensichtlich
    Gruß, LudixIIfahrer
    _________________________

  3. #3
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    hey ludixIIfaher,

    was genau heist das eigentlich?

    welche strafen sind denn überhaupt möglich? wie wird das gehandhabt? einmal erwischt = Verwarnung --> beim zweiten mal hartes durchgreifen?!?

  4. #4
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    ich und ich spreche nur für mich würde den ganzen test anfechten.

    weil wenn mein roller ohne widerstand auf ner rolle steht läuft der auch 80 laut tacho. mit mir (120kg) kommt er nur auf 60.

    ausserdem ist das in meinem augen nicht rechtens. weil nur das mein roller 60 läuft heisst ja noch lange nicht das ich 60 fahre. das wäre ja genauso als wenn mich die rennleitung mitm auto in der baustelle anhält und sagt: sie sind zwar 80 gefahen aber sie hätten ja mehr fahren können also müssen sie jetzt bestraft werden.

    ich muss aber auch noch betonen das ich im besitz des fühererscheins klasse a bin und den auch schon seit fast 20jahren habe. also fahre ich nicht (wenn ich schneller wie 45 bin) ohne gültigen führerschein.


    zum thema: bei uns gibts zwei möglichkeiten. entweder man gibt zu was gemacht zu haben und bekommt ne mängelkarte und schiebt nach hause und baut zurück und fährt zum tüv. ODER man gibt es nicht zu und das fahrzeug wird eingezogen un in nem gutachten bewiesen das doch dran rumgebaut wurde. das gutachten muss dann bezahlt werden. in beiden fällen kommt dann noch die anziege wegen fahrens ohne gültiger fahrerlaubnis dazu (wenn der fahrer keinen motorradführerschein hat)
    Gruss
    Mathes
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    TKR 50 Off Road
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    mir ist egal was ich fahre hauptsache heckantrieb

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mathes-TKR Beitrag anzeigen
    ich und ich spreche nur für mich würde den ganzen test anfechten.

    weil wenn mein roller ohne widerstand auf ner rolle steht läuft der auch 80 laut tacho. mit mir (120kg) kommt er nur auf 60.

    ausserdem ist das in meinem augen nicht rechtens. weil nur das mein roller 60 läuft heisst ja noch lange nicht das ich 60 fahre. das wäre ja genauso als wenn mich die rennleitung mitm auto in der baustelle anhält und sagt: sie sind zwar 80 gefahen aber sie hätten ja mehr fahren können also müssen sie jetzt bestraft werden.

    ich muss aber auch noch betonen das ich im besitz des fühererscheins klasse a bin und den auch schon seit fast 20jahren habe. also fahre ich nicht (wenn ich schneller wie 45 bin) ohne gültigen führerschein.


    zum thema: bei uns gibts zwei möglichkeiten. entweder man gibt zu was gemacht zu haben und bekommt ne mängelkarte und schiebt nach hause und baut zurück und fährt zum tüv. ODER man gibt es nicht zu und das fahrzeug wird eingezogen un in nem gutachten bewiesen das doch dran rumgebaut wurde. das gutachten muss dann bezahlt werden. in beiden fällen kommt dann noch die anziege wegen fahrens ohne gültiger fahrerlaubnis dazu (wenn der fahrer keinen motorradführerschein hat)
    Was du da erzählst ist Schwachsinn für Klasse M
    Es kommt nicht drauf an wie schnell man fährt oder fahren könnte, sondern für was der Roller zugelassen ist und ob er auch nur so schnell fährt. Denn Klasse M bedeutet 50cm³ mit zugelassener Höchstgeschwindigkeit von 45km/h. Das heißt mit dir drauf dürfte er dann gar nicht mehr so schnell fahren - weil Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit zählt glaub ich mit nem 70kg Typen drauf (was ja immer als Durchschnitt gewertet wird).

    Allerdings würde ich diese Rollerprüfstandtests auch anfechten lassen (von meinem Anwalt), also überprüfen lassen ob das Gerät richtig geeicht ist, ob die Polizisten daran ausgebildet wurden etc. (denn als ich das mal im Fernsehen gesehen habe, sah es doch sehr abenteuerlich aus wie zwei Polizisten versuchten den Roller auf den Rollen zu halten bei Vollgas etc.
    Peugeot Ludix Blaster 50cm³

    Webdevelopment Schreiber

  6. #6
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    Standard Wichtig !

    Zitat Zitat von ta2go Beitrag anzeigen
    hey ludixIIfaher,

    was genau heist das eigentlich?

    welche strafen sind denn überhaupt möglich? wie wird das gehandhabt? einmal erwischt = Verwarnung --> beim zweiten mal hartes durchgreifen?!?
    Also, angenommen Du bist jemand mit etwas Pech im Leben heißt das:

    - Fahren ohne Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnis gilt nur bis 48 KMH)
    - Fahren ohne Versicherungsschutz (weil grob fahrlässig)
    - Fahren ohne Führerschein (wenn Du keinen Motorradführerschein hast)
    - Steuerhinterziehung

    Beispiel: Du hast lediglich ein Roller mit ausgebauter Anschlagscheibe: Dich fährt ein Auto an, Du fällst auf nen Gehweg und Dein Roller z. B. in einen Kinderwagen.

    Ergebnis: Du bist Dein Leben lang wegen der ausgebauten Anschlagscheibe
    der Gelackmeierte und wirst Dich nur noch über kleine Dinge freuen können.

    Für alle anderen: Ausreden welcher Art auch immer sind: "Zwecklos"
    Auch Anwälte, welche im Verkehrsrecht übrigens sehr teuer sind, haben auch nur sehr kleine Chancen, das geltende Recht anzupicken. Es gibt fast keine Lücken für die Betroffenen.

    P.S. Rollenprüfstände sind wie auch unsere Blitzanlagen regelmäßig geeicht.
    Da gibt es keine Ausreden, wenn es die Polizei nicht möchte.

    Das ist leider einfach so in Deutschland

    Dennoch: Wer lebt heute ohne Risiko schon glücklich?
    Gruß, LudixIIfahrer
    _________________________

  7. #7
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    Na ja, auch Blitzanlagen wurden schon des öfteren erfolgreich angefochten (falscher Winkel, nicht regelmäßig geeicht etc.)
    Peugeot Ludix Blaster 50cm³

    Webdevelopment Schreiber

  8. #8
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    also nach euren aussagen heißt das, auf alle fälle zugeben, dass er nicht STVO gerecht ist.

    wie sieht das aus wenn ich beispielsweise die drosslung drinnen hätte, aber zwei unterlegscheiben drunter. würde dann vielleicht grad mal 60 fahren. wäre dann aber die drossel drinnen.

    nur zur erklärung. mir geht es hier nicht darum der schnellste zu sein. nur leider mußte ich schon öfters beim fahren von leihrollern feststellen, das man ein ziemliches hindernis im Straßenverkehr darstellt und einige autofahrer der meinung sind zehn zentimeter abstand reichen beim überholen. ich erachte das einfach als sinnvoll im normalen stadtverkehr mitrollen zu können. und leider hält sich bei uns auch kein autofahrer an innerorts 50km/h.

    meint ihr es ist besser eine drossel drinnen zu haben und lieber nur zwei unterlegscheiben, oder doch lieber ohne drossel? klar am besten ist drossel drinnen ohne önderung.

    wie sehen denn dies strafen aus, wenn bspsweise der roller max 60 schafft oder vielleicht doch 80. spielt das eine rolle?

    @ludixIIfahrer: ich ich glaub in solchen dingen bin ich eher vom pech verfolgt. ich glaube ich soll immer schnell aus meinen fehlern lernen.

  9. #9
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    ob 60 oder 80 km/h spielt keine rolle wenn du erwischt wirst es ist in jedem fall "fahren ohne versicherungsschutz und wenn du keinen 1er führerschein hast auch fahren ohne führerschein".

    ich hab unterlegscheiben drin und mein elystar fährt laut MEINEM tacho genau 60 km/h. vor einem monat bin ich inne kontrolle gekommen mit rollenprüfstand und der hat bei vollgas nur 51km/h angezeigt, ich wurde nichtmal gefragt ob ich was am roller gemacht habe, meine erfahrungen sind das die polizei bis 60 KM/H garnix sagen oder machen denen geht es um die kreissägen die mit 70-90KM/H rumrasen also nicht nur die drosseln draussen haben sondern tunen was das zeug hält.
    greetz http://www.peugeot-bike-board.at/image.php?type=sigpic&userid=975&dateline=12009555  52

  10. #10
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    wenn du was tunst an deinem roller isses eigentlich egal wie. ob nun die scheibe raus oder unterlegscheiben oder sonstwas. wenn du es dann zugibst das du was gemacht hast bekommst du zur auflage das wiederherzustellen. bestehst du drauf das du nix gemacht hast werden die dir den roller auseinanderrupfen. und dann sehn sie das du doch was gemacht hast.


    60 oder 80?? ist völlig egal.

    wenn dir das zu nahe vorbeifahren der autos auf den keks geht fahr einfach weiter in der mitte. ich hab festgestellt wenn man "platzsparend" fahren will werden die abstände immer kleiner.
    was auch hilft: an der nächsten ampel sich vorbeizumogeln an den anderen bis zu dem auto welches dich kanpp überholt hat und einfach mal den rechte spiegel verdrehn. wenn dann nen spruch kommt: "so nah wie sie an den rollerfahrern vorbeifahren ist der spiegel sowieso gleich ab."
    meist kommen die fahrer dann ins grübeln.

    die provokative variante wäre dann mit absicht so weit mittig vor dem übeltäter herzufahren das er gezwungen wird beim überholen ganz auf die andere fahrbahnseite zu fahren.
    Gruss
    Mathes
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