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Thema: Strafe wenn Roller frisiert ?

  1. #1
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    Frage Strafe wenn Roller frisiert ?

    Wollte mal wissen wie es sich verhält, wenn man als Erwachsener mit dem Autoführerschein der Klasse 3 erwischt wird, wenn der Roller schneller als die erlaubten 45 Km/h läuft. (z.B. 65-70 laut Tacho).

    Ich fahre momentan legal, aber mich kotzen die 45 an, da wird man ja selbst in der Ortschaft Permanent überholt.

    Ich weiss das Jugendliche beim ersten Mal meist mit Sozialstunden davonkommen. Wie sieht es aber als Erwachsener mit 31 Jahren aus ?

    Denn wenn da die Strafe zu krass wäre, dann lass ich den lieber Original.

    Gruß
    und danke Ghosti
    Roller: Satelis 250 RS
    Reifen: Michelin City Grip

  2. #2
    didi60 Gast

    Standard roller

    Hallo Ghosti

    Sobald der Roller Frisiert wird,
    fährst in dem moment OHNE VERSICHERUNGSSCHUTZ !!!Das kann Dein Führerschein kosten ,plus Punkte in Flensburg. Lass es lieber sein.

    Gruss vom Hans-Dieter
    Geändert von didi60 (19.04.2009 um 17:21 Uhr)

  3. #3
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    Standard @ghosti

    Informiere dich in einer Tunigwerkstatt was l e g a l machbar ist und lass es auf jeden Fall von Profis machen.Die sorgen auch für die nötigen ABE`s.Natürlich mußt du es auch der Versicherung melden und deine Deckung dementsprechend anpassen.
    mlg.Petra und Klaus
    P.S.illegales Tuning ist nicht zu verantworten!!!
    Langstreckler Elyseo 50 mit 70er Zylinder

  4. #4
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    Standard Tip 2

    Kauf dir einen Roller bis BJ. 2000;die dürfen alle bis 55km/h.Bis 60km/ bist du auf der sicheren Seite.
    Langstreckler Elyseo 50 mit 70er Zylinder

  5. #5
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    45

    Frage Strafe wenn Roller frisiert ?

    Zitat Zitat von defender_cx Beitrag anzeigen
    Kauf dir einen Roller bis BJ. 2000;die dürfen alle bis 55km/h.Bis 60km/ bist du auf der sicheren Seite.
    Hallo Ghostrider1977,

    ich glaube nicht, dass du mit einem älteren Rollermodell und aber einem 3-Führerschein (@ defender cx: nach 01.04.1980 gemacht!) Krafträder mit einer höheren Höchstgeschw. als 45 km/h fahren darfst. (siehe http://www.schaffenwir.de/hfragen/feklasse3.html)

    Auch wenn du einen schneller-getunten Roller mit entsprechenden ABEs bei deiner Versicherung anmeldest, hast du dann dennoch keinen Versicherungsschutz, da du diesen ohne ausreichende Fahrerlaubnis benutzt.

    Was kostet heutzutage eigentlich ein A1-Führerschein ?

    (Würde mich wegen meiner Frau - mit dem selben Problem - auch interessieren)
    Geändert von joergs62 (19.04.2009 um 22:06 Uhr) Grund: ... noch schnell etwas nachgetragen ...
    Gruß aus Markt Weiltingen / Mittelfranken

    Jörg

    Sat 125 4V (10/2007 bis 09/2009 - 14.114 km - 4,1 l/100km)
    Sat 250 Urban (09/2009 - 3,5l/100km)

  6. #6
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    Standard

    [QUOTE=joergs62;24446]
    Was kostet heutzutage eigentlich ein A1-Führerschein ?
    QUOTE]

    Geht zu Fahrschule und lasst euch beraten. Der A1 macht nur Sinn wenn deine Frau noch keine 18 ist. Ist sie älter, macht nur der 1er Sinn und kostet das Gleiche. Ca. 800-1000 Euro.
    Satelis K22 BlacKsat exe.
    Never run an unchanged system!

    Sommer: Heidenau Reifen K63 / K61 rear
    Winter: Heidenau Reifen K66 Snowtex / K62 Snowtex
    Motoröl: 5W-50 Mobil1 SuperSyn
    Getriebeöl: WAGNER 85W/140
    Benzin: Ultimate 100 / SuperPlus 98

    Viele Grüße, Ralf

  7. #7
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    Standard @jörg

    Hast recht,hatte Ghostriders Alter überlesen.Gebe auch Ralf recht;A1 rechnet sich nur für unter 18 jährige oder welche die sich sicher sind nie mehr als gedrosselte 125er zu fahren.(nur wer ist sich das schon?)
    Langstreckler Elyseo 50 mit 70er Zylinder

  8. #8
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    Nene, da gibts schon ausnahmen. hier im osten gibts noch die simson aus der ddr, die fahren 70 bei 50 cm³. dabei genießen sie vollen versicherungsschutz.
    >Tuning:
    -LED-Rücklicht, Opticparts
    -LED-Blinker "Rocket" vorn, Str8

    Wir sehen uns auf der straße...


  9. #9
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    Zitat Zitat von didi60 Beitrag anzeigen
    Hallo Ghosti

    Sobald der Roller Frisiert wird,
    fährst in dem moment OHNE VERSICHERUNGSSCHUTZ !!!Das kann Dein Führerschein kosten ,plus Punkte in Flensburg. Lass es lieber sein.

    Gruss vom Hans-Dieter
    Moin , moin aus Hamburg,

    nur wenn der Roller entdrosselt wird,zählt es nicht als Frisiert. Dazu gehört ein bisschen mehr. Denn ein frisierter Roller läuft so um die 90 -100 Km/h und das wird richtig bestraft. Alles andere ist im ermessen der jeweiligen Situation. PS. Der Versicherungsschutz bleibt immer bestehen,nur der Eigenanteil einer Schadensregulierung beläuft sich auf 5000,00 €. Es wird viel geredet, man sollte halt nur mal die AGB richtig lesen.(Grundgesetz)
    Fazit. Den Führerschein wird man NICHT los, es sei denn man handelt grob fahrlässig.Und das ist nicht der Fall bei einer Entdrosselung.
    gruß von Miado

  10. #10
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    Zitat Zitat von miado1356 Beitrag anzeigen
    Moin , moin aus Hamburg,

    nur wenn der Roller entdrosselt wird,zählt es nicht als Frisiert. Dazu gehört ein bisschen mehr. Denn ein frisierter Roller läuft so um die 90 -100 Km/h und das wird richtig bestraft. Alles andere ist im ermessen der jeweiligen Situation. PS. Der Versicherungsschutz bleibt immer bestehen,nur der Eigenanteil einer Schadensregulierung beläuft sich auf 5000,00 €. Es wird viel geredet, man sollte halt nur mal die AGB richtig lesen.(Grundgesetz)
    Fazit. Den Führerschein wird man NICHT los, es sei denn man handelt grob fahrlässig.Und das ist nicht der Fall bei einer Entdrosselung.
    gruß von Miado

    genau so siehts aus.
    wer natürlich zum 5ten oder 6ten mal mit sowas erwischt wird könnte durchaus seinen lappen verlieren. da kann der richter mal eben ne "MPU" anstreben weil er sich nicht sicher ist ob derjenige charakterlich in der lage ist nen kraftfahrzeug zu führen.
    Gruss
    Mathes
    ---------------------------------------------
    TKR 50 Off Road
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    mir ist egal was ich fahre hauptsache heckantrieb

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