Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 13

Thema: Betriebserlaubnis

  1. #1
    Registriert seit
    23.09.2009
    Beiträge
    2

    Standard Betriebserlaubnis

    Guten Tag,

    mein Portemonnaie wurde mir gestohlen und damit auch die ABE für meinen Speedfight 2.
    Ich habe gehört diese sei über den Hersteller relativ einfach und ohne TÜV-Prüfung o.ä zu bekommen.
    Falls das richtig ist - an wen genau wende ich mich?

    Vielen Dank

  2. #2
    Registriert seit
    22.04.2004
    Ort
    Vienna, Austria
    Beiträge
    5.207

    Standard

    Für Deutschland wende dich bitte an


    PEUGEOT MOTOCYCLES
    Deutschland GmbH
    Kurhessenstraße 13
    D-64546 Mörfelden-Walldorf Telefon: +49 / (0)6105 / 20930

    E-Mail: pmd@peugeot-scooters.de
    Internet: http://www.peugeot-scooters.de//
    Gruß
    Glückspirat
    ---------------
    UNTERWEGS IM ZEICHEN DES LÖWEN
    ---------------
    Nicht vergessen !! Modifikationen am Fahrzeug wie Drosseln entfernen, größere Zylinder etc. sind illegal. Veränderte Fahrzeuge dürfen nur mehr auf privaten Grundstücken oder Rennstrecken verwendet werden. Für die Verwendung auf öffentlichen Grund muß der Scooter erneut der Behörde vorgeführt werden.
    ---------------
    Ist dir eigentlich bewußt, dass in modernen Fahrzeugen, das gesamte Wissen der Menscheit verbaut ist?

  3. #3
    Registriert seit
    23.09.2009
    Beiträge
    2

    Standard

    Vielen Dank

    Zur Antragsstellung benötige ich den genauen Fahrzeugtypen ("z.B. Speedfight L/C 2, 103 M-D").
    Wie erfahre ich die hintere Ziffern-/Buchstabenkombination?
    Bekannt ist mir nur Speedfight L/C 2 Bj. 99, und ich habe weder am Fahrzeug noch in der Betriebsanleitung Informationen gefunden.
    Im Kaufvertrag (gebraucht) steht leider auch nur die Kurzform.

    MFG Atelophobie

  4. #4
    Registriert seit
    22.04.2004
    Ort
    Vienna, Austria
    Beiträge
    5.207

    Standard

    Eine gute Frage. das sollte eigentlich der Importeur anhand der Fahrgestellnummer wissen.
    Gruß
    Glückspirat
    ---------------
    UNTERWEGS IM ZEICHEN DES LÖWEN
    ---------------
    Nicht vergessen !! Modifikationen am Fahrzeug wie Drosseln entfernen, größere Zylinder etc. sind illegal. Veränderte Fahrzeuge dürfen nur mehr auf privaten Grundstücken oder Rennstrecken verwendet werden. Für die Verwendung auf öffentlichen Grund muß der Scooter erneut der Behörde vorgeführt werden.
    ---------------
    Ist dir eigentlich bewußt, dass in modernen Fahrzeugen, das gesamte Wissen der Menscheit verbaut ist?

  5. #5
    Registriert seit
    05.05.2009
    Ort
    Landkreis Straubing
    Beiträge
    11

    Standard

    Hallo und Servus ,

    ich kann es mir nicht verkneifen , meinen Senf dazu abzugeben .

    Wichtige Dokumente , werden von mir mehrfach kopiert und in einem

    Ordner abgelegt .

    Von der Geburtsurkunde , Versicherungen , Personalausweis , Führerschein ,

    Fahrzeugscheine , einfach alles .

    Ausserdem habe ich immer nur Kopien im Geldbeutel oder im Fahrzeug dabei .

    Wenn die Papiere als Kopie erkennbar sind , ist es keine Urkundenfälschung .

    Bei Polizeikontrollen kann man im schlimmsten Falle das Original nachreichen .

    Ich hatte noch nie ein Problem . Die können mit der Nummer des Dokuments

    sowieso per Computer vor Ort feststellen , ob alles seine Ordnung hat.

    Der Rollernarr

  6. #6
    Registriert seit
    05.08.2009
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    28

    Standard

    Zitat Zitat von Glückspirat Beitrag anzeigen
    Eine gute Frage. das sollte eigentlich der Importeur anhand der Fahrgestellnummer wissen.
    Was die Fahrgestellnummer angeht so kann Dir Deine Versicherung auch
    ein Dublikat der Versicherungsnachweis ausstellen.

    Wenn Du Dein Vers.-Kenz noch im Kopf hast !!
    LG
    Michael alias Zabbageck

  7. #7
    Registriert seit
    08.12.2010
    Ort
    Bad Wünnenberg-Haaren (PB,NRW)
    Beiträge
    94

    Standard

    Darf man in DE Kopien mitführen damit das Original an einem sicheren Ort verbleiben darf? Oder gibt es mit der Polizei ärger? Ein Bekannter meinte, man muss immer das Original dabei haben, wenn nicht, müsste man Strafe zahlen, aber wenn man das Original verliert, dann könnte der Finder behaupten, dass die Maschine ihm gehöre, wobei dieser bestimmt eine neue Versicherung machen könnte, oder?

    Vielen Dank.

  8. #8
    Registriert seit
    12.08.2008
    Beiträge
    234

    Standard

    Zitat Zitat von Rollernarr Beitrag anzeigen
    Hallo und Servus ,

    ich kann es mir nicht verkneifen , meinen Senf dazu abzugeben .

    Wichtige Dokumente , werden von mir mehrfach kopiert und in einem

    Ordner abgelegt .

    Von der Geburtsurkunde , Versicherungen , Personalausweis , Führerschein ,

    Fahrzeugscheine , einfach alles .

    Ausserdem habe ich immer nur Kopien im Geldbeutel oder im Fahrzeug dabei .

    Wenn die Papiere als Kopie erkennbar sind , ist es keine Urkundenfälschung .

    Bei Polizeikontrollen kann man im schlimmsten Falle das Original nachreichen .

    Ich hatte noch nie ein Problem . Die können mit der Nummer des Dokuments

    sowieso per Computer vor Ort feststellen , ob alles seine Ordnung hat.

    Der Rollernarr
    Kopien sind nicht zulässig. Das ist der fakt. Und weil du grad von senf redest: Schon mal nachgedacht, wenn sich jemand bei dir einhackt, z.b. jetzt - ist außerdem ein leichtes für interessierte- dann bist du am a****. aber richtig. dann will ich mal sehen, wer senf abbekommt.
    >Tuning:
    -LED-Rücklicht, Opticparts
    -LED-Blinker "Rocket" vorn, Str8

    Wir sehen uns auf der straße...


  9. #9
    Registriert seit
    23.08.2010
    Beiträge
    1.912

    Standard

    Hallo,

    @Blaster-Tom
    Ich besitze 3 Autos. Um nicht immer die Papiere zu tauschen werden in allen Wagen nur die Kopien des Kfz Scheines benutzt. Hat bei Kontrollen in mehr als 10 Jahren und verschiedenen Bundesländern keine Probleme gemacht. Bei 2 Rollern das gleiche. Im Ausland werden ALLE Papiere im Hotel aufbewahrt.Und nur Kopien mit AUFDRUCK Kopie mitgeführt. Merke: Kleine Strafe ist besser als Ohne Papiere dazu stehen.

    @ Atelophobie

    Neue Papiere(Betrieberlaubnis) stellt dir in Deutschland gegen eine Gebühr der Tüv aus. Ich schreibe Tüv weil ich bei einen Mitbewerber dieser Prüfstelle Probleme hatte.

    Gruß
    Jörg

  10. #10
    Registriert seit
    08.12.2010
    Ort
    Bad Wünnenberg-Haaren (PB,NRW)
    Beiträge
    94

    Standard

    Zitat Zitat von Joggi Beitrag anzeigen
    Merke: Kleine Strafe ist besser als Ohne Papiere dazu stehen.
    Also, man kann zwar ohne Original-Papiere fahren, bekommt dafür eine Strafe? Wie hoch wäre die dann oder wo kann man es nachlesen?

    Vielen Dank.

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Unterstützt und gesponsert von www.peugeot-bike.at und www.willinger.com