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Thema: 125er Regelung bei Führerschein Entzug

  1. #11
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    Doch ich habe geantwortet.Schau in dein Postfach.
    axel

  2. #12
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    Lächeln A1

    Hallo miado1356

    Gibt es schon was neues bei dir ??? (A1)



    Gruß Rocki

  3. #13
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    Daumen hoch

    Moin
    genehmigt und bezahlt wurde ja schon alles.
    Warte nur noch auf die Abholtermin. Melde mich dann noch mals.
    Gruß aus Hamburg

  4. #14
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    Lächeln A1

    Hallo miado

    Herzlichen Glückwunsch, und ich ?

    komm wir tauschen


    Gruß Rocki

  5. #15
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    Standard 125er schein

    hallo,ab 2013 gibt es mal wieder neue scheine! da die EU mal wieder zugeschlagen hat,bekommen sowie es aussiet alle den 125er schein nach geschmissen.ich selber halte davon nichts, noch nie auf einen moped gesessen aber fahren dürfen .lassen wir uns über raschen was alles noch kommt.mfg fritz

  6. #16
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    Standard Neu Regelung

    Moin,
    das ist Richtig mit der Regelung.Betrifft aber nur die 16 Jährigen die einen A1 Schein(NEU offen) machen. Das gild allerdings nicht für die Allgemeinheit.Hier sieht der Gesetzgeber kein bedarf.Also bleibt alles beim alten.Schließlich wollen unsere Fahrschulen ja noch Geld verdienen. Denn jeder EU Staat kann diese Regelungen annehmen oder nicht.Aber die BRD ist ja so wie so schon an letzter Stelle mit der Umsetzung der neu Regelungen.Alle EU Staaten haben die Regelung ja schon seit 1999 Anerkannt, jetzt haben wir 2010 und wir hinken immer noch hinterher.

    gruß aus Hamburg

  7. #17
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    Hallo Fritz,
    also "nachgeschmissen" wird sicher nichts! Was die neuen Regelungen angeht, die ab 2013 nach EU-Richtlinien im deutschen Recht kommen müssten, das kannst Du hier
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...18:0060:DE:PDF
    genau nachlesen.
    Allerdings habe ich im Moment noch keine Ahnung, was der deutsche Gesetzgeber wann und wie beschließen wird.
    Immer gute Fahrt mit dem richtigen Schein
    Herzliche Grüße aus der Saar-Mosel-Ecke
    HeriSat1

  8. #18
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    Standard Führerschein

    Zitat Zitat von miado1356 Beitrag anzeigen
    Also, wenn der Führerschein( Alt 3 ) einmal entzogen wurde und dieser dann neu erteilt wird, ist nur die Kasse 3 wieder erteilt und nicht automatisch die A1 .Diese muss gesondert als Erweiterung beantragt werden.
    jetzt verstanden ??
    Stimmt Nicht!!!!!!! Hansi
    Ein CityStar Fahrer aus dem Schwabenland.

  9. #19
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    Zitat Zitat von Hansi Beitrag anzeigen
    Stimmt Nicht!!!!!!! Hansi

    Hier im Norden schon - und ausserdem meine ich nicht die 80ziger und die heutige Zeit sondern ausschließlich die 70ziger Jahre, wenn da jemandem der Schein abgenommen wurde.

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