Umfrageergebnis anzeigen: Gibt es eine Händlergarantie für gebrauchte Roller

Teilnehmer
3. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • nein

    0 0%
  • ja

    0 0%
  • ja(1 Jahr)

    2 66,67%
  • 6 Monate

    1 33,33%
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Rollerhändlert

  1. #1
    Registriert seit
    15.08.2010
    Ort
    passau
    Beiträge
    3

    Standard Rollerhändlert

    Hallo Ich habe mir im Sommer, einen Elyseo 125cbm bei einem Händler, gebraucht gekauft. Jetzt habe ich ihn vor kurzem zum richten zurrück gegeben weil er immer wieder stehen bleibt. Darum habe ich eine Frage? Gibt es eine Händlergarantie? und wenn wie lange gillt diese?

  2. #2
    Registriert seit
    22.04.2004
    Ort
    Vienna, Austria
    Beiträge
    5.207

    Standard

    Guten Morgen

    Du solltest uns sagen von welchem Land du sprichst. In Österreich, Deutschland oder der Schweiz sind die gesetzlichen Bestimmungen unterschiedlich. In deinem Profil steht leider nichts dazu.
    Gruß
    Glückspirat
    ---------------
    UNTERWEGS IM ZEICHEN DES LÖWEN
    ---------------
    Nicht vergessen !! Modifikationen am Fahrzeug wie Drosseln entfernen, größere Zylinder etc. sind illegal. Veränderte Fahrzeuge dürfen nur mehr auf privaten Grundstücken oder Rennstrecken verwendet werden. Für die Verwendung auf öffentlichen Grund muß der Scooter erneut der Behörde vorgeführt werden.
    ---------------
    Ist dir eigentlich bewußt, dass in modernen Fahrzeugen, das gesamte Wissen der Menscheit verbaut ist?

  3. #3
    Registriert seit
    23.02.2007
    Ort
    Euskirchen
    Beiträge
    542

    Standard

    Hallo Wolfip,
    ich habe da was in einem Forum gefunden, Frage und die Antwort darauf. Könnte dich interessieren, falls du aus D bist:

    Hallo,
    ich möcht gern ein Roller von einem Händler kaufen, der gibt 1 Jahr Gewährleistung. Da wollt ich mal fragen, was das so beinhaltet.
    Angenommen mein Roller will nach 2 Monaten nicht mehr anspringen, wird der dann kostenlos repariert?


    Nein. Du darfst hier Gewährleistung nicht mit Garantie verwechseln. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers/Herstellers. Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist hingegen gesetzlich vorgeschrieben und muss von gewerblichen Händlern bei gebrauchten Waren für mindestens 1 Jahr gewährt werden. Entscheidend ist hier, dass der Verkäufer nur dann haftet, wenn der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Die Beweislast liegt innerhalb der ersten sechs Monate beim Verkäufer, danach beim Käufer.
    Gruß aus der Eifel
    Ludger
    Silver Wing 600 ABS, Bj. 2003

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