Nix Peng! Ein 50er Roller wird eh nicht im üblichen Sinne "angemeldet", er bekommt lediglich von der Versicherung ein Versicherungskennzeichen zugeteilt - mit einer behördlichen Zulassung/Anmeldung hat dieses Kennzeichen nichts zu tun. Der Versicherungsschutz für den genannten Roller bestand laut Kipperlenny bereits 2 Tage vorher. Aber wie bereits getippert, ohne den Wortlaut des Schreibens brauchen wir nicht weiter zu diskutieren ...
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