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Thema: Mein 1. Punkt - VERARSCHUNG

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Fonsis Beitrag anzeigen
    Nicht angemeldet und ohne Versicherung: Peng!
    Nix Peng! Ein 50er Roller wird eh nicht im üblichen Sinne "angemeldet", er bekommt lediglich von der Versicherung ein Versicherungskennzeichen zugeteilt - mit einer behördlichen Zulassung/Anmeldung hat dieses Kennzeichen nichts zu tun. Der Versicherungsschutz für den genannten Roller bestand laut Kipperlenny bereits 2 Tage vorher. Aber wie bereits getippert, ohne den Wortlaut des Schreibens brauchen wir nicht weiter zu diskutieren ...
    Geändert von Frogger (01.04.2011 um 13:00 Uhr)

  2. #2
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    Das der 50er nicht angemeldet wird, ist mir schon klar. Es geht ja um die Versicherung.
    Nur muß es eben sichtbar gemacht werden. Es nützt nix, wenn das Kennzeichen in der Schublade liegt. Es gehört an den Roller.
    Da beißt die Maus nunmal keinen Faden ab.

  3. #3
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    Habe von den netten Behörden noch nichts auf meine Stellungnahme gehört...
    Der (fast) genaue Wortlaut des Schreibens steht im Eingangsposting, da habe ich schon drauf geachtet

    So, nette News warum ich überhaupt schreibe:
    Mein Nachbar hat auch nen Punkt bekommen, weil sein Roller am 27.2. mit neuem Kennzeichen auf der Straße (neben meinem) stand...

    Da soll noch mal jemand davon reden, dass das keine Verarschung ist...

    ps: Der Anwalt ist gleichzeitig mein Dad, dem geht es dabei nicht um Geld sondern um den Ärger den man sich macht (oder auch nicht).
    Peugeot Ludix Blaster 50cm³

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  4. #4
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    Zitat Zitat von Kipperlenny Beitrag anzeigen
    Mein Nachbar hat auch nen Punkt bekommen, weil sein Roller am 27.2. mit neuem Kennzeichen auf der Straße (neben meinem) stand...
    Weil er zufrüh war oder was ?? Also ich habe meinen Roller auch seit 4 Jahren jetzt immer um den 25 rum angemeldet, und nie Probleme gehabt ist das verboten ?? Wäre gut zu wissen für nächstes Jahr

  5. #5
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    Nicht weil er zu früh war, sondern weil er ohne gültiges Kennzeichen auf öffentlichem Grund stand - nämlich mit dem neuen, was erst am 1.3. gilt (also weil er zu früh war) :-)
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  6. #6
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    spitze !

  7. #7
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    Hallo,
    Dann heisst es in Zukunft also den Wecker stellen und pünktlich um 00.00 Uhr das neue Rollerjahr einläuten und Kennzeichen montieren.
    Bei derartiger penibler Streife dürfte die Rollerdiebstahlquote in Augsburg ja gegen Null gehen. So wie dort das Auge des Gesetzes ein Auge auf die fahrbaren Untersätze hat.
    In der Essener City bekommt man ein Knöllchen für das Parken des Rollers auf dem Bürgersteig.
    Im Stadtteilbereich drumherum interessiert das offensichtlich niemanden. Solche Dinge
    wirken in der Tat schon recht willkürlich, auch wenn sie meinetwegen juristisch noch
    begründbar sein mögen.
    Tschüss
    Pietje

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