Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 20

Thema: Mein 1. Punkt - VERARSCHUNG

  1. #1
    Registriert seit
    21.04.2008
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    291

    Standard Mein 1. Punkt - VERARSCHUNG

    Sorry aber bin gerade böse,

    Heute morgen war ein Schreiben der Polizei in meinem Briefkasten, dass ich meinen Roller am 6.3. 4:25Uhr ohne Versicherung in Betrieb genommen hätte. Denn er stand auf dem Gehweg vor unserer Wohnung (neben drei anderen Rollern).

    Das ganze kostet 63€ und einen Punkt.

    Habe das neue Kennzeichen seit 4.3. bei mir liegen aber noch nicht angebracht, weil es scheiß Wetter war, Fahren wollte ich eh noch nicht.

    Was ist das denn für eine Verarschung? Da laufen nachts um 4 Uhr Polizisten durch die Gegend um eine Woche nach Versicherungsjahrwechsel Roller aufzuschreiben die da rumstehen??!

    lenny
    ps: Schreiben liegt jetzt bei meinem Anwalt, aber der meinte schon, dass ich wohl keine Chance habe...
    Peugeot Ludix Blaster 50cm³

    Webdevelopment Schreiber

  2. #2
    Registriert seit
    12.01.2009
    Ort
    Sinzing / Castra Regina
    Beiträge
    1.116

    Standard

    Tja, alles was an BrumBrums auf öffentlichen Straßen oder Gehwegen steht, muß angemeldet sein. Ansonsten wäre es eine Art Sondernutzung (Ähnlich dem Be- und Entladen)
    Rein theoretisch hätten die "Aufschreiber" Deinen Roller sogar abschleppen lassen können. Geht doch nix über deutsche Bürokratie!

    Nimm's sportlich. Ärgerlich sind die 63 Euro. Der eine Punkt... naja.

  3. #3
    Registriert seit
    09.06.2008
    Beiträge
    766

    Standard

    Zitat Zitat von Kipperlenny Beitrag anzeigen
    Schreiben liegt jetzt bei meinem Anwalt, aber der meinte schon, dass ich wohl keine Chance habe...
    Na, da würde ich aber mal ganz schnell den Anwalt wechseln, der Knabe verdient wohl nicht genug dran...

    Du kannst doch wohl beweisen, dass du seit dem 4.3. im Besitze eines gültigen Versicherungsschutzes für deinen Roller bist oder? Gibt es Zeugen, dass du den Roller ohne gültigen Versicherungsschutz in Betrieb genommen, gebraucht oder den Gebrauch gestattest hast? ...und so weiter und so weiter.
    Geändert von Frogger (31.03.2011 um 17:54 Uhr)

  4. #4
    Registriert seit
    12.01.2009
    Ort
    Sinzing / Castra Regina
    Beiträge
    1.116

    Standard

    *seufz*

    Das Fahrzeug stand ohne erkennbaren Versicherungsschutz im öffentlichen Raum und das nicht erst seit gestern. Das reicht bereits. Das reicht sogar für's Abschleppen lassen und die Kosten dafür dem Halter des Fahrzeugs aufzubürden. Da spielt es auch keine Rolle, ob der eigentliche Versicherungsschutz schon seit 4.3. vertraglich besteht. Das konnte ein Außenstehender nicht erkennen, weil eben das Kennzeichen am Roller nicht angebracht war.

    Das Ganze wäre zu vermeiden gewesen, wenn das Fahrzeug auf privatem Raum gestanden hätte.

    Nachzulesen:
    http://www.verkehrsportal.de/verkehr...hleppen_04.php


    Und wer es dann immer noch anzweifelt, soll halt sein Kennzeichen abschrauben, den Bock ein paar Tage auf die Straße stellen und abwarten, was passiert.

  5. #5
    Registriert seit
    09.06.2008
    Beiträge
    766

    Standard

    Zitat Zitat von Fonsis Beitrag anzeigen
    Das Fahrzeug stand ohne erkennbaren Versicherungsschutz im öffentlichen Raum und das nicht erst seit gestern.
    ... haste den Roller gesehen oder woher willst du wissen, dass er nicht doch nur eine Nacht dort stand?

    Zitat Zitat von Fonsis Beitrag anzeigen
    Das konnte ein Außenstehender nicht erkennen, weil eben das Kennzeichen am Roller nicht angebracht war.
    ... aber man konnte erkennen, dass dem armen Kerl in der Nacht nicht einfach nur sein Kennzeichen geklaut wurde ...oder er das Ding am Tag des Abstellens verloren hat?

    Zitat Zitat von Fonsis Beitrag anzeigen
    ]Und wer es dann immer noch anzweifelt, soll halt sein Kennzeichen abschrauben, den Bock ein paar Tage auf die Straße stellen und abwarten, was passiert.
    Kann ich dir sagen; bei uns bekommste erstmal ein paar Tage lang 'nen leuchtroten Zettel dran. Auf diesem befindet sich dann der nette und ernst gemeinte Hinweis, dass du die Karre aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen hast. Sollte die Kiste nach der dort genannten Frist immer noch da stehen ...wird geschleppt.

    Aber lass mal gut sein, es bezieht sich nämlich nicht auf das Abstellen, sondern auf "ohne gültigen Versicherungsschutz in Betrieb genommen" - aber ohne den genauen Wortlaut des Schreibens/des Vorwurfes können wir uns hier eh 'nen Wolf diskutieren.
    Geändert von Frogger (01.04.2011 um 11:53 Uhr)

  6. #6
    Registriert seit
    12.01.2009
    Ort
    Sinzing / Castra Regina
    Beiträge
    1.116

    Standard

    Es spielt keine Rolle, ob der Roller dort eine Stunde oder 1 Jahr steht. Nicht angemeldet und ohne Versicherung: Peng!

    Wie Du schon selber sagtest:
    "Auf diesem befindet sich dann der nette und ernst gemeinte Hinweis, dass du die Karre aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen hast"

    GENAU darum dreht es sich ja. Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum. Das hat doch nix mit Inbetriebnahme zu tun. Es reicht, wenn der Karren dort steht.

    Vor Gericht haste mit sowas Null Chance, da hat der Anwalt schon recht.
    Zieht man halt seine Lehren draus, zahlt die Taler und Deckel drauf. Ist halt dumm gelaufen. Nur "Verarschung" ist es eben nicht.
    Geändert von Fonsis (01.04.2011 um 11:56 Uhr)

  7. #7
    Registriert seit
    09.06.2008
    Beiträge
    766

    Standard

    Zitat Zitat von Fonsis Beitrag anzeigen
    Nicht angemeldet und ohne Versicherung: Peng!
    Nix Peng! Ein 50er Roller wird eh nicht im üblichen Sinne "angemeldet", er bekommt lediglich von der Versicherung ein Versicherungskennzeichen zugeteilt - mit einer behördlichen Zulassung/Anmeldung hat dieses Kennzeichen nichts zu tun. Der Versicherungsschutz für den genannten Roller bestand laut Kipperlenny bereits 2 Tage vorher. Aber wie bereits getippert, ohne den Wortlaut des Schreibens brauchen wir nicht weiter zu diskutieren ...
    Geändert von Frogger (01.04.2011 um 13:00 Uhr)

  8. #8
    Registriert seit
    12.01.2009
    Ort
    Sinzing / Castra Regina
    Beiträge
    1.116

    Standard

    Das der 50er nicht angemeldet wird, ist mir schon klar. Es geht ja um die Versicherung.
    Nur muß es eben sichtbar gemacht werden. Es nützt nix, wenn das Kennzeichen in der Schublade liegt. Es gehört an den Roller.
    Da beißt die Maus nunmal keinen Faden ab.

  9. #9
    Registriert seit
    21.04.2008
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    291

    Standard

    Habe von den netten Behörden noch nichts auf meine Stellungnahme gehört...
    Der (fast) genaue Wortlaut des Schreibens steht im Eingangsposting, da habe ich schon drauf geachtet

    So, nette News warum ich überhaupt schreibe:
    Mein Nachbar hat auch nen Punkt bekommen, weil sein Roller am 27.2. mit neuem Kennzeichen auf der Straße (neben meinem) stand...

    Da soll noch mal jemand davon reden, dass das keine Verarschung ist...

    ps: Der Anwalt ist gleichzeitig mein Dad, dem geht es dabei nicht um Geld sondern um den Ärger den man sich macht (oder auch nicht).
    Peugeot Ludix Blaster 50cm³

    Webdevelopment Schreiber

  10. #10
    Registriert seit
    16.12.2010
    Beiträge
    560

    Standard

    Zitat Zitat von Kipperlenny Beitrag anzeigen
    Mein Nachbar hat auch nen Punkt bekommen, weil sein Roller am 27.2. mit neuem Kennzeichen auf der Straße (neben meinem) stand...
    Weil er zufrüh war oder was ?? Also ich habe meinen Roller auch seit 4 Jahren jetzt immer um den 25 rum angemeldet, und nie Probleme gehabt ist das verboten ?? Wäre gut zu wissen für nächstes Jahr

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Unterstützt und gesponsert von www.peugeot-bike.at und www.willinger.com