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Thema: Garantieverlängerung jetzt bei allen Modellen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Am besten wäre es, wenn du deinen Händler mal anrufst und nachfragst, der wird wohl der erste sein, der die Preise kennt. Allerdings glaube ich nicht, dass sich diese Garantieverlängerung auch auf Gebrauchte Fahrzeuge übertragen lässt.
    Allerdings wäre es wirklich mal interesannt die genauen Preise dafür zu erfahren. Wer weiß, was Peugeot unter "kleine Zusatzgebühr" versteht. Sollten es zu hohe Wucherpreise sein, sollte mans in der 50-200ccm Klasse eher lassen.

  2. #2
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    Peugeot bietet einen im Scooter-Geschäft einmaligen Service für alle Peugeot Scooter von 50 - 500 ccm: Für eine kleine Zusatzgebühr werden die Motorroller des französischen Fahrzeugherstellers mit einer Anschlussgarantie von wahlweise zwölf oder 24 Monaten ausgeliefert, was den umfassenden Schutz vor eventuellen Materialschäden und Reparaturkosten von ursprünglich zwei auf drei oder vier Jahre ausdehnt. Doch selbst nach Ablauf dieser Anschlussgarantie können Peugeot-Kunden sorglos weiterfahren: Bis zu einem Fahrzeugalter von zehn Jahren oder einer Fahrleistung von 80000 Kilometer bietet Peugeot eine Garantieverlängerung im Zwölf-Monats-Rhythmus, bei der im Falle eines Falles erst ab Tachostand 50000 eine gestaffelte, faire Teilung der Materialkosten vorgesehen ist. "Wir wollen, dass unsere Kunden auch nach vielen Jahren noch Freude an ihrem Peugeot Scooter haben. Das neue Schutz-Paket mit Anschlussgarantie und Garantieverlängerung stärkt diese Kundenbindung und ist gleichzeitig ein Beweis für die Qualität und Langlebigkeit unserer Produkte", erklärte Oliver Kurtz, Geschäftsführer von Peugeot Motocycles Deutschland. Die Abwicklung eines Garantiefalls ist für die Kunden dabei denkbar einfach: Peugeots neuer Partner, die CG Car-Garantie Versicherungs-AG, und der beauftragte Peugeot-Händler regeln die Reparaturkosten schnell und unbürokratisch untereinander, bis auf einen kleinen Eigenanteil von 50 Euro ist der Kunde von allen Vorleistungen befreit. Versichert sind sämtliche Baukomponenten wie Motor, Getriebe und Elektronik oder Fahrwerk mit Vordergabel, Lagern und Bremssystem. Ausgenommen sind lediglich die zu den jeweiligen Systemen gehörenden Verschleißteile wie z.B. Bremsbeläge und Kupplungsscheiben, Reifen, Glühbirnen, Zündkerzen und Batterien. (PMD 07.02.2012

    Leute, teilweise 50,-- Euro Selbstbeteiligung
    Der Händler regelt mit der Versicherung. Das heißt, eventuell Ärger mit dem Kunden u. Versicherung. Geht mal bei der Versicherung auf die AGB, bzw schaut mal im Internet nach ob es Kundenbewertungen gibt.

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