Hallo,
in Berlin scheint es Tatsächlich so ein Gesetz zu geben
Von 22.00 bis 06.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in
seiner Nachtruhe gestört werden kann (§ 3 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin)
in allgemeinen Wohngebieten 55 dB(A) 40 dB(A)