Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: 25er Speedfight 2 entdrosselt. Brauche nun 50er Papiere! Wo und wie?

  1. #1
    Registriert seit
    17.02.2015
    Beiträge
    1

    Lächeln 25er Speedfight 2 entdrosselt. Brauche nun 50er Papiere! Wo und wie?

    Hey Leute!

    Ich habe einen Peugeot Speedfight 2 AC BJ. 2001 gebraucht gekauft. Der Vorbesitzer war Jugendlicher und er hat ihn als 25er gefahren. ABE habe ich mir von ihm geben lassen und bin auch so bis Heute rumgefahren. Nun habe ich genug vom rumeiern auf der Straße und habe ihn auf 50km/h entdrosselt. Da bald ne neue Versicherung fällig ist muss ich mir schleunigst eine neue ABE machen lassen. Damit ich problemlos mit 50 km/h rumfahren kann. Ich habe mich ein klein wenig erkundigt, bin mir aber nicht sicher ob das so stimmt. Ich kann mir eine neue ABE beim TÜV machen lassen. Davor prüfen sie wie schnell er fährt. Prüfen sie auch ob er Verkehrssicher ist? (z.B wenn plötzlich der linke Blinker nicht richtig funktioniert). Ich mein ist ja nich so als wärs ein PKW :P

    Was würde mich das Ausstellen einer neuen ABE kosten?

    Ich hoffe wirklich sehr, dass da bereits welche Erfahrungen damit gemacht haben.

    Danke im vorraus!

  2. #2
    Registriert seit
    23.08.2010
    Beiträge
    1.912

    Standard

    Moin,
    du hattest bis jetzt die Betriebserlaubnis nach §21 StVZO für zulassungs- freie Kleinkrafträder § 18(2) 4 StZVO und der Roller durfte max 25 km/h fahren.

    Sind die Drosseln für 25 km/h ausgebaut darfst du nicht zum Tüv fahren weil der Roller nur als 25 km/h versichert ist aber 45 km/h fährt. Für die Versicherung als 45 km/h Fahrzeug fehlen dir aber noch die Papiere. Wie du das löst ist dir überlassen ......

    Hast du noch eines der vor 2002 ? zugelassenen KKR kann es sein das dir der TÜV die 50 km/h erlaubt
    So nun zum Vorgang.

    Der TüV(Nord) macht eine Überprüfung nach § 19.3 STVZO Dann wird dir der Untersuchungsbericht ausgehändigt. Falls du noch die originale COC hast gilt die jetzt wieder. Dort sollte die Zulassung auf Kleinkraftrad 45km/h drin stehen oder aber es ist eine Zulassung als Mofa und der Tüv ändert dort als Randvermerk.
    Hast du keine COC (Betriebserlaubnis) wird er dir eine neue Ausstellen.
    Kosten TÜV Nord ca. 50 €

    Versicherung
    Nach dem TÜV zur Versicherung gehen. Achte darauf das beim Ausfüllen des V-Schein dort angekreuzt wird Kleinkraftrad-Roller- 45 km/h . Oder eben 50 km/h wenn der TÜV das noch durch läst

    Gruß
    Jörg
    Geändert von Joggi (18.02.2015 um 10:15 Uhr)

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Unterstützt und gesponsert von www.peugeot-bike.at und www.willinger.com