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Thema: Führerschein für den Peugeot Metropolis (Deutschland)

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ob das wirklich so neu ist? Die letzte Änderung des Gesetzes hatte es am 21. Dezember 2016. Da könnte man dann prüfen, ob dieser von Dir genannte Passus geändert wurde, oder ob dieses schon länger dort steht und es bislang lediglich nicht zur Kenntnis genommen worden ist.

  2. #2
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    Hallo,

    Ämter sind ja bekanntlich recht langsam. Aber hier wurde es http://www.kfz-auskunft.de/news/23434.html am 21 März, 2017 bekannt gemacht. Peugeot Scooter reagierte mit Veröffentlichung des neuen Metropolis Modell
    http://www.peugeot-scooters.de/fiche...=PMET/body=57/

    * Für 3-Rad-Scooter ohne Leistungsbeschränkung (>15 kW Motorleistung) gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. (Achtung: Bitte beachten Sie gegebenenfalls Abweichungen zu Fahrerlaubnisklassen außerhalb Deutschlands - bindend sind die gültigen Regelungen im entsprechenden Aufenthaltsland.)
    Gruß
    Jörg

  3. #3
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    Habe letzte Woche beim Straßenverkehrsamt den netten Sachbeatbeiter gefragt. Dieser hat mir zugesichert das ich den Metropolis in Deutschland fahren darf. (mit Klasse B aus 2014)
    Finde ich persönlich nett, so kann man sich den großen Schein sparen Zumindest im Inland um zu schauen ob mehr wie 50ccm überhaupt Spaß machen.

  4. #4
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    Moin,
    sagen wir mal z.Z. nur in Deutschland. Wenn ein Nachbarland z.B. Österreich ( derzeit aber A für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW ) ebenfalls das fahren mit B erlaubt geht es auch über die Grenze. Liegt aber ein Land dazwischen was A will geht nur "schieben"

    Gruß
    Jörg
    Geändert von Joggi (09.04.2017 um 15:24 Uhr)

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