Hallo,
wie ja bekannt ist darf der Metropolis ja mit Führerschein B gefahren werden wenn der Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Da nach nur noch mit Klasse A
Dazu gibt es jetzt eine Änderung. Gefahren werden darf jetzt wieder mit Führerschein B wenn der Fahrer oder die Fahrerin 21 Jahre alt ist und nur in Deutschland (ausgehend von Führerscheinbesitzern ab 19. Januar 2013)*
Führerscheinbesitzer Klasse B (3) vor 19. Januar 2013 und Klasse A, A2 Besitzer dürfen weltweit fahren
*Wenn man sich durch das Kauderwelsch der Paragrafen wühlt ist es auch erlaubt mit Führerschein B nach 19. Januar 2013 im Ausland zu fahren wenn das entsprechende Land ebenfalls diesem Gesetzt folgt.
https://www.juris.de/jportal/portal/...enachricht.jsp
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
GrußKlasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
3a) Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Jörg
Alle Angaben ohne Gewähr!
Andere Ländervorschriften füge ich gerne ein wenn sie mit Nachweis zu Verfügung stehen
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