Hallo Jörg,

ohne es in die Länge zu ziehen. Dass es in der StVO so drinnen steht ist ja richtig und bestreitet ja keiner.

Aber man muss auch auf den Zusatz achten. Z.B. bei uns gibt es eine Umgehungsstraße. Dort ist das besagte Schild angebracht und darunter das Schild mit den 50 km/h.

Also kurz nach der Öffnung der Straße mit dem 50 ccm Roller die Straße unsicher machen (ist ja begrenzt auf 50 km/h). Nach 500 m wurde ich von der Polizei angehalten und freundlich zum verlassen der Kraftstraße aufgefordert. O.K. auf Strafe wurde verzichtet weil die Straße noch zu neu war - aber heute gibt es kein Pardon mehr.