Das ist nicht ganz richtig. Laut STVZO darf das Abblendlicht nicht ohne Standlicht schaltbar sein. Was du meinst ist das Parklicht. Das muß einzeln schaltbar sein. Das ist aber keine Pflichtbeleuchtung.
Abblendlicht und Standlicht gleichzeitig an: ok
Standlicht an dann zusätzlich Abblendlicht : ok
Abblendlicht an und Standlicht aus: nicht ok
Gegen die Schaltung parallel zum Abblendlicht ist nichts einzuwenden. Dann kann es allerdings nicht als Parklicht verwendet werden.
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