Glückwunsch zu deinem Erfolg.
Da sieht man wieder;winkt man mit einer Visitenkarte eines Anwalts,erinnern sich Versicherungen wieder an ihre Vorschriften.Bei Schäden in dieser Höhe und klarer Rechtslage sind 3 Monate alles andere als Zeitnah.
Übrigens kannst du getrost Namen einer Versicherung in diesem Zusammenhang nennen.Solange du über Fakten berichtest.
mfg.L