Moin Dete,

hast Du ernsthaft einen Ölwechsel beim Zweitakter auf der Rechnung? Verrate uns doch bitte mal den Namen dieses „Profis“. Oder Grenze wenigstens dessen Standort ein.

Was die Drohung mit Anwalt betrifft: die namentliche Nennung eines Unternehmens, die Beschreibung seiner Produkte und/oder Dienstleistungen sowie der Preise ist nicht verbietbar! Das fällt ganz klar unter die Meinungsfreiheit. Wenn dem Unternehmen dadurch, daß es schlechte oder auch nur als schlecht empfundene Leistung erbracht hat und dies kommuniziert wurde, tatsächlich Umsatz verloren geht, ist das nicht einklagbar!

Grüße
Rick