detewelle was meinst du, kommt es raus das wir eine 125 ccm fahren dürfen oder landet das ganze im Papierkorb.
Rocki
detewelle was meinst du, kommt es raus das wir eine 125 ccm fahren dürfen oder landet das ganze im Papierkorb.
Rocki
Aus meiner Sicht ist nicht die Frage ob, sondern wie man an die entsprechende Fahrerlaubnis kommt.
So einfach, wie in unseren Nachbarländern wird es nicht werden. Aber es wird (eine andere als die heutige) Regelung geben, das wird durch die beschlossenen Kabinettsvorlage des Verkehrsausschusses deutlich.
Fraglich bleibt, was die Rahmenbedingungen sein werden, also wie lange man seinen 3er Führerschein schon besitzen muss, und welche Hürden sonst noch davor stehen.
Derzeit scheinen wahrscheinlich eine Bewährungszeit von 15 Jahren Fahrpraxis. Möglich (!!) wären dann Konstellationen, dass man nur noch eine theoretische Prüfung zum Motorrad machen muss, oder eine Fahrprüfung auf einem 125er, oder einige Fahrstunden mit/oder ohne Fahrprüfung.
Das ist nun Sache der Exekutive, dazu entsprechende Verwaltungsvorschriften zu erlassen.
Du kannst ja mal deinen Abgeordneten dazu befragen, wie da der Sachstand ist.
Nach EU - Recht muss bis Jan. 2013 eine Regelung in Kraft gesetzt werden. Die Bundesregierung kann (!!) aber auch früher etwas regeln.
Fazit also: Es wird sich spätestens bis 01/2013 etwas ändern, aber im Moment weiß noch keiner, wie das genau aussehen wird.
D.
Elystar 50@50
Nach länger Zeit heute das Neueste zur Führerscheinreform:
Die Sache ist mittlerweile geklärt.
Die Führerscheinreform bringt für Motorradfahrer mit dem A1er, die gerne aufsteigen oder solche, die vom Roller umsteigen wollen, die bereits angedeuteten, hier schon heftig diskutierten und bezweifelten Neuerungen.
Das heißt:
In Zukunft wird man mit dem A1 schon ab 16 ungedrosselt fahren dürfen.
Nach 2 Jahren mit dem A1 kann man zukünftig zum A2 und zwei weitere Jahre später zum A durch eine praktische Prüfung aufsteigen.
Pflichtfahrstunden und Sonderfahrten sind nicht mehr vorgeschrieben.
Eine theoretische Prüfung ist ebenfalls nicht mehr erforderlich.
Vom Fahrlehrer/der Fahrschule wird festgestellt, ob die Befähigung zur Prüfung für die nächst höhere Klasse vorliegt. Dann wird man den Fahrschüler zur Prüfung bringen.
Es gibt natürlich noch eine Reihe weiterer neue Bestimmungen, die ich aber hier nicht vorstellen will.
Ich denke, es gibt auch hier im Forum eine Reihe von A1-Fahrern, die auf die neue Führerscheinregelung warten. Die gilt übrigens auch in gleicher Weise für diejenigen, die mit dem alten 3er (April 80) die A1-Fahrberechtigung haben.
Allen Wartenden noch ein paar Monate Geduld. Alles wird gut.
Bis dann....
Herzliche Grüße aus der Saar-Mosel-Ecke
HeriSat1
Und der Preis ist heiß ich habe vor 2 Wochen bei einer,
Fahrschule nach dem Preis gefragt und die Antwort war
1200.-bis 1500.-Euro.
Hansi
Ein CityStar Fahrer aus dem Schwabenland.
Hallo Erdmann.
Das mit der Fahrschule wird manch einem noch Bauchweh verursachen. Was macht man denn wenn eine Fahrschule sagt du hast nicht die Befähigung aber man glaubt die Befähigung zu haben. Ich würde mal von sechs Fahrstunden u. etwa 600,-- € ausgehen.
Gruß
Walter
Man sollte schon für sein Vorhaben im Vorfeld das Gespräch mit einer Fahrschule des Vetrauens (ggf. mit Preisverhandlung) suchen. Es kann sich keine Fahrschule leisten, seine potentiellen Kunden über’n Leisten zu ziehen. Das spricht sich sehr schnell herum.
Deshalb bin ich überzeugt, dass eine seriöse Fahrschule einem versierten Fahrer nach maximal einer Fahrprobe/-stunde die Befähigung bescheinigt, der Rest ist Formsache. Selbstverständlich sollte/muss sich der Deliquent schon auf die praktische Prüfung vorbereiten.
Ich bin da für meinen Teil sehr zuversichtlich und ab Mitte Januar werde ich mich gütlich tun.
Grüße, Erdmann
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