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Thema: Peugeot -Piaggio

  1. #1
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    Standard Peugeot -Piaggio

    Gruß Herbert-Ingo-Enrico aus Hildesheim



  2. #2
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    Ohne das genaue Urteil und den Grund dafür zu kennen würde ich meinen, dass das System der vorderen Aufhängung völlig unterschiedlich ist. Verrückte Welt. Die französischen Arbeiter bei Peugeot Motocycles werden dem französischen Richter sicher sehr dankbar sein...
    Gruß
    Glückspirat
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    UNTERWEGS IM ZEICHEN DES LÖWEN
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    Nicht vergessen !! Modifikationen am Fahrzeug wie Drosseln entfernen, größere Zylinder etc. sind illegal. Veränderte Fahrzeuge dürfen nur mehr auf privaten Grundstücken oder Rennstrecken verwendet werden. Für die Verwendung auf öffentlichen Grund muß der Scooter erneut der Behörde vorgeführt werden.
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    Ist dir eigentlich bewußt, dass in modernen Fahrzeugen, das gesamte Wissen der Menscheit verbaut ist?

  3. #3
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    Wenn man eine moderne Vespa bspw. mit einem Kymco Like vergleicht, wird man Ähnlichkeiten nicht abstreiten können. Von den chinesischen Kopien a la Nova Motors Estate ganz zu schweigen.

  4. #4
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    Peugeot hat gegen die jüngsten Urteile zugunsten von Piaggio Berufung eingelegt. Die Italiener werfen dem zum indischen Mahindra-Konzern gehörenden Rollerhersteller vor, mit der Neigungstechnik des Metropolis gegen Patentrecht zu verstoßen. ,,Wir sind überzeugt, dass sich unser System deutlich von dem des Piaggio MP3 unterscheidet", sagte Deutschland-Geschäftsführer Jan Breckwoldt auf Anfrage des Auto-Medienportals.

    Es gehe um vier Patente und ein so genanntes Geschmacksmuster. Mit zwei Patentansprüchen und dem Geschmacksmuster sei Piaggio bereits vor den zuständigen europäischen Behörden gescheitert, ein weiteres Patent sei mittlerweile abgelaufen. Derzeit sei daher nur noch eine technische Lösung strittig, die die Arretierung des Kippmechanismus bei den beiden Dreiradrollern betrifft. Für die Kunden von Peugeot ändere sich aber derzeit nichts, betonte Breckwoldt.

    Piaggio hatte kürzlich vor einem französischen und einem italienischen Gericht mit seiner Klage in erster Instanz Recht bekommen. Sie untersagten Peugeot bei einer Frist von 30 Tagen den Verkauf des Metropolis in den beiden Ländern. (aum/jri)

    von Motor Zeitung .de
    Geändert von Reiskocher (23.09.2021 um 14:31 Uhr)
    Gruß Herbert-Ingo-Enrico aus Hildesheim



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