Danke Rudi,

hier ist also zu lesen:

"Auch das deutsche Recht erlaubt eine ergänzende Ausstattung von Motorrädern mit seitlichen Rückstrahlern:
Unter der Bedingung, dass es zwei an jeder Längsseite sein müssen. Je einer von ihnen ist im vorderen und im hinteren Drittel der Seite zu montieren, in einer Höhe bis zu 90 cm über der Fahrbahn."

Dann bedarf es nur noch der geeigneten Lämpchen!
Oder bezieht sich das hier nur auf nicht aktiv leuchtende Rückstrahler?