@Kipperlenny: wird schon gut gehen. Auch wenns rechtlich Fahrerflucht ist ... immerhin hat er ne Nummer hinterlassen ... unter der er wohl auch erreichbar ist ... und wegen 545€ wird ihn seine Versicherung kaum hochstufen. Alles wird gut
@Mathes-TKR: ich verstehe Deinen Beitrag nur bedingt! In dem Punkt das es nach geltenem Recht definitv Fahrerflucht ist, stimme ich Dir zu.
Andersrum ist auch erstmal eine ehrlich Handlung ne Nummer zu hinterlassen und sich bei nem Anruf entsprechend fair zu verhalten.
Das Du nun offensichtlich einen von Dir verursachten Schaden nach Fahrerflucht und hinterlassener Telefonnummer bezahlt hast ehrt Dich.
Das Du Dir die Zahlung nicht quittieren hast lassen oder aber in sonstiger Form schriftlich fixiert hast zeugt von Unwissenheit ... gar von .. ohne Dir zu Nahe treten zu wollen .. Blödheit.
Wenn ich Deinen Beitrag richtig deute .. hat sich Dein Geschädigter als ziemlich schlaues Ar***loch entpuppt Kohle abgefasst .. und dann nochmal den offiziellen Weg beschritten und nochmal abgefasst.
Grundsätzlich denke ich .. erstmal den soften Weg versuchen .. und in 90% der Fälle klappt das dann auch ... zudem anzeigen kannst Du denn immer noch ... weiter kannst jeden .. und jederzeit anzeigen... der muss dann erstmal beweisen das er nicht zu der Zeit an diesem Ort war und den von Dir angezeigten Schaden verursacht hat.
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