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Thema: Garantie und wie versteht ihr sie?

  1. #1
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    Standard Garantie und wie versteht ihr sie?

    Anlässlich des Threads von Scarabeo im Satelis Forum wo sich gerade eine Diskussion über die richtige Auslegung der Garantie entwickelt hat, habe ich mir gedacht, ich leite das ganze in das allgemeine Forum weiter. Ich ersuche hier weiter zu diskutieren. Danke

    Wie ich mitbekommen habe ist die Auslegung der Garantierichtlinien sehr unterschiedlich. Es hat jeder so seine Erfahrungen mit den verschiedensten Herstellern gemacht. Der eine vielleicht Positiv, der andere eher Negativ. Das eine große Kluft zwischen Hersteller und Endverbraucher besteht ist klar, es liegt in der Natur der Sache.

    Ich lese oft Meinungen wo ich mich frage wie derjenige urteilen würde, wenn es sein Produkt wäre, oder wenn er Entscheidungsträger in einer Garantieabteilung ist. Wo fangt bei euch Garantie an, wo hört sie auf? Wo liegt bei euch der Schnittpunkt, wo ihr meint es ist genug. Irgendwo sollte man ja sagen dürfen „Nein jetzt ist es aus, das übernimmt die Garantie nicht“
    Jedenfalls liegt bei Steuerkopflagern der Schnitt nicht bei 20000km. Soviel weiß ich schon. Ich meine aber man man sollte darüber nachdenken. 20000 km sind ja keine Kleinigkeit. Das ist eine ziemlich lange Strecke. Es gab Zeiten da musste man bei so einem Kilometerstand das Fahrzeug entsorgen.

    Ich ersuche das ganze sachlich und ohne Emotionen zu behandeln. Beiträge mit Beleidigungen, Beschimpfungen und Drohungen werde ich unverzüglich löschen.
    Geändert von Glückspirat (18.11.2009 um 09:24 Uhr)
    Gruß
    Glückspirat
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    UNTERWEGS IM ZEICHEN DES LÖWEN
    ---------------
    Nicht vergessen !! Modifikationen am Fahrzeug wie Drosseln entfernen, größere Zylinder etc. sind illegal. Veränderte Fahrzeuge dürfen nur mehr auf privaten Grundstücken oder Rennstrecken verwendet werden. Für die Verwendung auf öffentlichen Grund muß der Scooter erneut der Behörde vorgeführt werden.
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    Ist dir eigentlich bewußt, dass in modernen Fahrzeugen, das gesamte Wissen der Menscheit verbaut ist?

  2. #2
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    „zwei Jahre Garantie ohne Kilometerbegrenzung ausser Verschleißteile.“

    Dann muss aber auch die maximale Lebensdauer jedes einzelnen Verschleissteils in km festgelegt, und angegeben werden.

    „Dieser (Garantieantrag) wurde mit der Begründung abgelehnt das, daß Lenkkopflager ein Verschleissteil sei und es darauf bei 20.000 km keine Garantie mehr geben würde.“

    20.000 km in in 1 ½ jahren, ist sicher ein grenzwertiger fall punkto garantie auf verschleissteile…aber wenn nichts festgelegt ist...liegt es halt an der kulanz des herstellers...

    Interessant finde ich, dass es hier um das Lenkkopflager geht.
    Das Lenkkopflager meiner Ludix Blaster musste nämlich schon nach 800 km ausgetauscht werden. Weiss der Teufel warum….
    Die Gararantie wurde in dem Fall von Peugeot natürlich ohne Murren übernommen.

  3. #3
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    Standard

    Wie schön fuer Peugeot waere es wenn Scarabeo schreiben könnte, die Sache ist erledigt. Dann wuerde sich dieses Thema von selbst erledigen. Dieses " Breittreten " ist sicherlich nicht foerderlich fuer eine Marke. Sicherlich kann ein Unternehmen nicht zu allem - Ja und Amen - sagen. Aber manchmal ist es besser Dinge vom Tisch zu haben. Die positive Werbung daraus wird auch vom Kunden wahrgenommen, nicht immer nur das Negative.
    Uebrigens, ich habe ein Lebenlang auch mit Reklamationen und Garantien zu tun gehabt, ich habe auch vieles Ablehnen muessen aber die besten nachtraeglichen Erfolge sind durch zufriedene Kunden erreicht worden, und das heisst im Sinne des Kunden entscheiden auch wenn es manchmal einem selbst gegen den Strich ging.
    @ Glüpi, warum das kleingedruckte in Deinem letzten Beitrag? Diese Diskusion belebt doch nun wirklich das Forum und wenn man(n) etwas Emotional seine Meinung niederschreibt ist es nur menschlich und man sollte dies unter dem Aspekt Toleranz betrachten.
    Letzlich ist dies ein Forum welches immer faire Beitraege bietet und man immer gerne mitliest und sich auch gerne mal dran beteiligt.
    In diesem Sinne,
    Gruss
    Schang

    Ohne Arbeit geht es auch, aber nur wenn man es sich erarbeitet hat.

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  4. #4
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    Standard Garantie, wie ich sie verstehe

    Hallo,
    ich habe mich ganz bewußt zu einem hochpreisigen Peugeotroller entschieden - genauso, wie ich mich ganz bewußt für einen neuen Roller entschieden habe:
    der Faktor Garantie ist für mich u.a. dafür ausschlaggebend.
    Wenn 2 Jahrew Garantie sind (außer Verschleißteile), dann gilt das für mich als Nichtschrauber auch so. Ich verstehe Verschleßteile: Reifenverschleiß, Öl, Bremsbelagsabnutzung, aber doch keine Lagerschaden (egal welches Lager).
    Wenn sowas nicht im Rahmen von Garantie bei immerhin 20.000km geht, dann doch aber im Rahmen von Kulanz mit zumindest Teilerstattung !
    Ich kann nicht nachvollziehen, wenn Peugeot sich so verhalten sollte.

    Passend dazu: Peugeot hat es schon geschafft, mich als neuer Nutzer schon ein wenig zu verprellen. Wenn auf Emails (2 mal die gleiche innerhalb einer Woche - ich hatte Fragen zum Roller) überhaupt nicht reagiert wird (noch nicht mal eine Bestätigung oder Verweis auf örtlichen Händler), dann fühle ich mich nicht besonders ernstgenommen !!!
    Ein kleiner Ausgleich ist zumindest dieses Forum und ich bin froh, darauf gestoßen zu sein - vielen Dank an den/die Admin/s !
    MfG
    Discho (Geopolis 125)

  5. #5
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    Standard

    Moin,
    unter Garantie verstehe ich das alle Teile getauscht werden die in der Garatiezeit defekt sind. Ausser Verschleißteile. Wenn z. B. bei 20.000 km die Bremsbeläge gewechselt werden müßen ist das Verschleiß, wenn allerdings bei 25.000 km die Kurbelwellenlager die Hufe hochreißen fällt das unter Garantie. Genauso sehe ich das auch bei meinem Lenkkopflager oder bei einem Radlager. Wenn man es böse sieht kann der Hersteller doch bei fast jedem bewegten Teil sagen das ist Verschleiß wenn es defekt ist. Verschleiß tritt ja ab dem ersten Kilometer auf. Ein Radlager z. B. sollte m. M. locker 50.000 km halten.
    Wenn in den Garantiebestimmungen steht ohne Kilometerbegrenzung ausser Verschleißteile dann sollte auch wenn ich 50.000 km in zwei Jahren fahre ein defektes Teil gewechselt werden. Sonst kann ich mir die ganze Garantie schenken.
    Auch das Geld für eine evtl. Garantieverlängerung ist dann zum Fenster hinaus geschmissen.
    Viele Grüße!
    Scarabeo, der im waren Leben Norbert gerufen wird!
    ----------------------------------------
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  6. #6
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    Standard Allgenmein

    Ich verallgemeine das Thema jetzt einmal an einem Beispiel eines Freundes das aktuell ist.
    Er hat sich eine neue Küche gekauft, Alno.
    An dieser Küche wurde ihm ein Schrankteil (Dunstabzugshaube) eingebaut, das farblich vom Rest der Küche abweicht. Nach wochenlangem hin und her mit erfolglosen Anrufen, schriftlichen Bitten auf Augenschein des Fehlers, hat er sich entschlossen rechtlich dagegen vor zu gehen.
    Schon nach dem ersten Brief seiner Anwältin war die Abteilung "Garantie" bereit innerhalb einer Woche einen Ortstermin zu vereinbaren! Bei diesem Termin, bei der die Anwältin auch zugegen war, wurde meinem Freund schnellste Nachbesserung versprochen. Die Anwältin hat das natürlich noch schriftlich festgehalten und sich bestätigen lassen, inklusive einer Frist.

    Nach Aussage der Anwältin meinem Freund gegenüber ist dieses Verhalten heutzutage völlig normal. Die meisten Firmen lehnen erst einmal alle Garantiansprüche ab. Da das Verhältnis von den Menschen die sich damit zufrieden geben und den Rechtsweg scheuen, und denen die ihn doch gehen, spricht für die Unternehmen. Es rechnet sich für sie. Das Fazit dieser Anwältin: Bei berechtigten Mängeln, eine Frist von 2 Wochen zur Nachbesserung geben (natürlich schriftlich, per Einschreiben mit Rückantwort), danach einen Rechtsbeistand aufsuchen.

    Hier würde ich es auch so handhaben.

    Gruß Harry
    Geändert von alangaha (18.11.2009 um 17:32 Uhr)

  7. #7
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    2 Jahre Garantie ohne Kilometerbegrenzung, ausgenommen sind Verschleißteile, heißt für mich, das in diesen 2 Jahren die Garantie gilt, auch wenn ich nix anderes mehr tue außer Rollerfahren und dann auf 100.000km komme. Sonst muß in den Garantiebedingungen z.B. stehen 2 Jahre oder 50.000km je nach dem was als erstes Auftritt.

    Verschleißteile sind für mich: Reifen, Bremsen, Batterie, Öl, Auspuff und sämtliche Schmiermittel. Der Rest fällt für mich unter Garantie.
    Roller: Satelis 250 RS
    Reifen: Michelin City Grip

  8. #8
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    Zitat Zitat von Ghostrider1977 Beitrag anzeigen
    Der Rest fällt für mich unter Garantie.
    ... nehm den Auspuff noch aus den "normalen" Verschleißteilen raus und ich schließ mich dir voll und ganz an.
    Geändert von Frogger (18.11.2009 um 18:42 Uhr)

  9. #9
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    brauchst Du nicht rausnehmen, ist bei mir und ich glaube bei einigen anderen auch schon in der Garantiezeit ausgetauscht worden ohne Berechnung.
    Änderung. hast Recht habe ich falsch gelesen. ( wer lesen kann ist klar im Vorteil )
    Geändert von oecher (18.11.2009 um 18:53 Uhr)
    Gruss
    Schang

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  10. #10
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    Hi,
    Ich habe mir mal die Mühe gemacht und meine Garantiebedingungen gelesen. Das wird bei euch Satelisten bestimmt ähnlich klingen.
    Wie schon erwähnt 2 Jahre Garantie ohne Kilometerbegrenzung. Eindeutig.
    Danach folgt eine Liste von Bauteilen, die bei normalem Verschleiss nicht ersetzt werden. Es sei denn, es liegt ein Materialfehler vor. Glückspirat versichert uns aus seiner Erfahrung (er steht hier nicht am Pranger für Peugeot), dass die Löwen bei solchen Dingen nicht pingelig sind, weil ganze Chargen betroffen seien, usw.
    Die erste Frage, die ich mir stelle ist: Was ist, wenn ich der erste bin, der so einen Materialfehler hat und der Hersteller noch keine Erkenntnisse hat, dass die ganze Charge betroffen ist? Also ein Fall für Gutachter? Wahrscheinlich.
    In der Liste taucht übrigens das Lenkkopflager nicht auf. allerdings heisst es wörtlich:
    "Bauteile wie z.B. die nachfolgend aufgeführten Teile,..."
    De springende Punkt ist für mich das doch recht schwammige z.B.. Ich verstehe das so, dass diese Liste eigentlich länger ausfallen müsste, aber hier nur warum auch immer verkürzt wiedergegeben wurde.
    Da stelle ich mir dann die zweite Frage: Was ist denn nun alles bei Peugeot ein Verschleissteil. Ich kann es mir nur so erklären, dass die Hausjuristen, die so eine Garantieerklärung verfasst haben sich auf eine allgemeine rechtliche Verordnung beziehen oder einer gültigen Rechtsprechung folgen. Die könnte sich z.B. auf Musterprozesse vor Gericht beziehen, wo solche Dinge geklärt wurden. Ich bin kein gelernter Jurist. Aber ich weiss, dass im Juristendeutsch Begriffe immer eine bestimmte Definition haben, die sich manchmal von der allgemeinen Nichtjuristenvorstellung unterscheiden. Ohne euch langeweilen zu wollen ein kleines Beispiel: Wenn ich jemandem etwas leihe, dann muss er mir genau die selbe Sache wiedergeben. Beudeutet: ich leihe jemandem 1€ und der andere muss mir genau diese Münze wiedergeben. Wer denkt an sowas bitte?
    So ein Begriff wie "normaler Verschleiss" wird nun sicherlich in Gestzeskommentaren zum Garantierecht erläutert worden sein und liefert die Grundlage für die Rechtsprechung.
    Was uns nun als normaler Verschleiss vorkommt muss also zwangsläufig für einen Juristen nicht die selbe Bedeutung haben.
    Das kann im aktuellen Fall demnach bedeuten, 20.000 km sind zwar etwas kurz, aber noch im Rahmen des gesetzlichen Spielraums für die Lebensdauer. Das wäre jetzt meine Erklärung.
    Ansonsten würde ich sagen, dass das doch recht ongenau ist und ja nun wirklich den Raum für wildeste Diskussionen erlaubt.
    Vielleicht sollte man sich mit solchen Fällen an Verbraucherzentralen wenden und vielleicht in Zukunft eine Neuregelung zum Garantierecht bewirken. Dort müsste dann jeder Hersteller verpfichtet werden, die Verschleissteile genau zu benennen. Der Begriff "normaler Verschleiss" sollte demnach auch zwingend erläutert werden. Wird sind ja auch sonst Meister im Deklarieren. Wo einem die "Inhaltsstoffe" verschwiegen werden ist einem das immer schon suspekt vorgekommen.
    Tschüss
    Pietje

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