Ich verallgemeine das Thema jetzt einmal an einem Beispiel eines Freundes das aktuell ist.
Er hat sich eine neue Küche gekauft, Alno.
An dieser Küche wurde ihm ein Schrankteil (Dunstabzugshaube) eingebaut, das farblich vom Rest der Küche abweicht. Nach wochenlangem hin und her mit erfolglosen Anrufen, schriftlichen Bitten auf Augenschein des Fehlers, hat er sich entschlossen rechtlich dagegen vor zu gehen.
Schon nach dem ersten Brief seiner Anwältin war die Abteilung "Garantie" bereit innerhalb einer Woche einen Ortstermin zu vereinbaren! Bei diesem Termin, bei der die Anwältin auch zugegen war, wurde meinem Freund schnellste Nachbesserung versprochen. Die Anwältin hat das natürlich noch schriftlich festgehalten und sich bestätigen lassen, inklusive einer Frist.
Nach Aussage der Anwältin meinem Freund gegenüber ist dieses Verhalten heutzutage völlig normal. Die meisten Firmen lehnen erst einmal alle Garantiansprüche ab. Da das Verhältnis von den Menschen die sich damit zufrieden geben und den Rechtsweg scheuen, und denen die ihn doch gehen, spricht für die Unternehmen. Es rechnet sich für sie. Das Fazit dieser Anwältin: Bei berechtigten Mängeln, eine Frist von 2 Wochen zur Nachbesserung geben (natürlich schriftlich, per Einschreiben mit Rückantwort), danach einen Rechtsbeistand aufsuchen.
Hier würde ich es auch so handhaben.
Gruß Harry
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