brauchst Du nicht rausnehmen, ist bei mir und ich glaube bei einigen anderen auch schon in der Garantiezeit ausgetauscht worden ohne Berechnung.
Änderung. hast Recht habe ich falsch gelesen. ( wer lesen kann ist klar im Vorteil )
brauchst Du nicht rausnehmen, ist bei mir und ich glaube bei einigen anderen auch schon in der Garantiezeit ausgetauscht worden ohne Berechnung.
Änderung. hast Recht habe ich falsch gelesen. ( wer lesen kann ist klar im Vorteil )
Geändert von oecher (18.11.2009 um 18:53 Uhr)
Gruss
Schang
Ohne Arbeit geht es auch, aber nur wenn man es sich erarbeitet hat.
Satelis 125V Exe. ABS
SW-T 400 ABS
jetzt CBF 1000 F
Hi,
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und meine Garantiebedingungen gelesen. Das wird bei euch Satelisten bestimmt ähnlich klingen.
Wie schon erwähnt 2 Jahre Garantie ohne Kilometerbegrenzung. Eindeutig.
Danach folgt eine Liste von Bauteilen, die bei normalem Verschleiss nicht ersetzt werden. Es sei denn, es liegt ein Materialfehler vor. Glückspirat versichert uns aus seiner Erfahrung (er steht hier nicht am Pranger für Peugeot), dass die Löwen bei solchen Dingen nicht pingelig sind, weil ganze Chargen betroffen seien, usw.
Die erste Frage, die ich mir stelle ist: Was ist, wenn ich der erste bin, der so einen Materialfehler hat und der Hersteller noch keine Erkenntnisse hat, dass die ganze Charge betroffen ist? Also ein Fall für Gutachter? Wahrscheinlich.
In der Liste taucht übrigens das Lenkkopflager nicht auf. allerdings heisst es wörtlich:
"Bauteile wie z.B. die nachfolgend aufgeführten Teile,..."
De springende Punkt ist für mich das doch recht schwammige z.B.. Ich verstehe das so, dass diese Liste eigentlich länger ausfallen müsste, aber hier nur warum auch immer verkürzt wiedergegeben wurde.
Da stelle ich mir dann die zweite Frage: Was ist denn nun alles bei Peugeot ein Verschleissteil. Ich kann es mir nur so erklären, dass die Hausjuristen, die so eine Garantieerklärung verfasst haben sich auf eine allgemeine rechtliche Verordnung beziehen oder einer gültigen Rechtsprechung folgen. Die könnte sich z.B. auf Musterprozesse vor Gericht beziehen, wo solche Dinge geklärt wurden. Ich bin kein gelernter Jurist. Aber ich weiss, dass im Juristendeutsch Begriffe immer eine bestimmte Definition haben, die sich manchmal von der allgemeinen Nichtjuristenvorstellung unterscheiden. Ohne euch langeweilen zu wollen ein kleines Beispiel: Wenn ich jemandem etwas leihe, dann muss er mir genau die selbe Sache wiedergeben. Beudeutet: ich leihe jemandem 1€ und der andere muss mir genau diese Münze wiedergeben. Wer denkt an sowas bitte?
So ein Begriff wie "normaler Verschleiss" wird nun sicherlich in Gestzeskommentaren zum Garantierecht erläutert worden sein und liefert die Grundlage für die Rechtsprechung.
Was uns nun als normaler Verschleiss vorkommt muss also zwangsläufig für einen Juristen nicht die selbe Bedeutung haben.
Das kann im aktuellen Fall demnach bedeuten, 20.000 km sind zwar etwas kurz, aber noch im Rahmen des gesetzlichen Spielraums für die Lebensdauer. Das wäre jetzt meine Erklärung.
Ansonsten würde ich sagen, dass das doch recht ongenau ist und ja nun wirklich den Raum für wildeste Diskussionen erlaubt.
Vielleicht sollte man sich mit solchen Fällen an Verbraucherzentralen wenden und vielleicht in Zukunft eine Neuregelung zum Garantierecht bewirken. Dort müsste dann jeder Hersteller verpfichtet werden, die Verschleissteile genau zu benennen. Der Begriff "normaler Verschleiss" sollte demnach auch zwingend erläutert werden. Wird sind ja auch sonst Meister im Deklarieren. Wo einem die "Inhaltsstoffe" verschwiegen werden ist einem das immer schon suspekt vorgekommen.
Tschüss
Pietje
So ich arbeite in der Automobil-Branche und das stellt ja vielleicht nen Vergleich zu den 2 Rädern da, bin mir aber da natürlich nicht 100% sicher, da es ja Abweichungen geben kann. Bei uns im Betrieb (die Firma darf ich laut Arbeitgeber nicht nennen) läuft das so ab: Kommt eine Reklamation vom Kunden die erstmalig auftritt, wird da eigentlich nicht weiter nachgeforscht sondern zurückgewiesen. Tritt die Reklamation dann öfter auf, dann wird hingegen intensiv nachgeforscht und genau analysiert was Sache ist. Stellt sich dann raus der Fehler liegt auf unserer Seite wird die ganze Charge zurückgeortet, in den Medien auch als "Rückruf" bekannt.
Fakt ist aber das es eben 100% der Fehler bei uns liegt ! Sei es durch fehlerhaftes Zuliefermaterial, Fehler in der Produktion oder Fehler im Prozess.
Aber wie gesagt das kommt nicht oft vor. Den meistens sind es doch Fehler die man nicht 100% zuweisen kann und dann wird die Reklamation abgewiesen.
Roller: Satelis 250 RS
Reifen: Michelin City Grip
Hallo zusammen,
für mich stellen sich in diesem Zusammenhang mehrere Fragen.
Zum Einen speziell auf ein Lenkkopflager bezogen, sind es axiale und radiale Kräfte die dieses Lager - möglichst schadlos - schlucken muss. Verglichen mit einem Radlager eines Pkw sind die Art der aufzunehmenden Kräfte identisch. Allerdings hält heute ein Radlager an einem Pkw in der Regel 200.000km locker aus. Früher hatten manche "Patienten" bereits nach 80.000km Probleme. Aber ein Pkw-Radlager dreht ungemein schneller (vielleicht ein Vorteil?) und wird mit einem Vielfachen der Kräfte (z.Bsp. Bremsen in einer Kurve auf schlechter Strasse) im Vergleich zu einem Lenkkopflager eines Rollers beansprucht. (Sollte ich daneben liegen bitte ich um Korrektur durch unsere technisch Erfahrenen.) Ergo verstehe ich überhaupt nicht, warum ein Lenkkopflager nach ein paar 10.000km kaputt gehen sollte - bei einem nicht gerade Billigprodukt.
Allgemein zu Garantiebestimmungen denke ich, ist die Problematik wesentlich vielschichtiger.
Lehne ich mich als Hersteller zu weit aus dem Fenster und habe wegen einem systematischen Problem haufenweise Reklamationen, kann das galaktische Summen bzw. Verluste bedeuten. Also lege ich mich einerseits nicht wirklich fest, schreibe mir als Hersteller aber auf den ersten Blick Service ganz groß auf die Fahnen. Zusätzlich kann ich evtl. durch "Kulanz" punkten.
Außerdem ist die Qualität jeder einzelnen Vertragswerkstatt ein großes Fragezeichen für den Hersteller. Wälzt die Werkstatt alles auf den Hersteller ab ist es wahrscheinlich ebenfalls sehr teuer für den Hersteller. Kann sich der Hersteller, bei Problemen die sehr selten auftreten, auf die Werkstatt verlassen?
Zuletzt kann ich mir noch gut vorstellen, dass bei einem wachsenden Markt der Service nicht ganz so groß geschrieben wird, wie bei einem sinkenden oder stagnierenden Markt. Warum sollte ein Hersteller sich auf einen einzelnen - in so einem Fall auch teuren - Kunden konzentrieren, wenn mit der gleichen Energie (Kosten) mehrere andere Kunden (evtl. auch nur kurzfristig) gewonnen werden können?
Ich bin mit meinem Duo Werkstatt/Hersteller bis jetzt zufrieden! Mit meiner Werkstatt sogar sehr, mit der allgemeinen Haltbarkeit von Rollern, Inspektionsintervallen und Wartungskosten etwas ernüchtert. Und weil der Spassfaktor weit überwiegt, bleib ich dabei!
Geändert von joergs62 (19.11.2009 um 21:51 Uhr) Grund: ... war doch noch gar nicht fertig ...
Gruß aus Markt Weiltingen / Mittelfranken
Jörg
Sat 125 4V (10/2007 bis 09/2009 - 14.114 km - 4,1 l/100km)
Sat 250 Urban (09/2009 - 3,5l/100km)
Hallo ,
und wenn alles nichts hilft , Kennzeichen abschrauben und verkaufen . Danach schaut man sich nach einer anderen Marke um . Fertig , kurz und schmerzlos !
MfG
Außer man ist ein "Fan-Boy"
Dann sind einem die Kosten irgendwo egal.
Hört sich vielleicht blöd an, ist bei mir aber so.
Bei bestimmten Produkten haben ich eben Marken die Kaufe ich immer, egal wie gut oder schlecht die Qualität oder der Preis ist, da ich irgendwann mal mit der Marke mich identifiziert habe.
Roller: Satelis 250 RS
Reifen: Michelin City Grip
Unterstützt und gesponsert von www.peugeot-bike.at und www.willinger.com |
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