... für alle Fahrzeuge gilt meines Wissens nach immer noch die StVZO. So einiges an "zusätzlichen Lichtanbauten" ist nicht erlaubt, wird aber wie man sieht ab und an durchaus geduldet. Aber egal welche Aussagen die Rennleitung oder der TüV-Prüfer tätigt, letztendlich entscheident ist die StVZO - ...und z.B. grade im Falle einer Unfallbeteiligung kann das mit den "Zusatzleuchten" dann eben doch fies ins Auge gehen. Etwas Lesestoff zum Thema - KLICK1, KLICK2, und KLICK3
Zitat:
Bremsleuchten:
- Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- Anzahl: 4
Man sollte halt nur evtl. interessierte "Lichtumbauer" darauf hinweisen, dass es da auch gewisse Vorschriften gibt - ob man sich letztendlich dran hält, dass muss jeder mit sich selbst ausmachen.
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