Tja, Rollerle,

da bin ich ehrlich gesagt überfragt da ich kein Jurist bin. Ich kann Dir deshalb nur den Rat geben, den "Garantiebeginn bei Erstzulassung" mit dem Zusatz "Auch bei verzögerter EZ bis 30.04.2019" im Kaufvertrag schriftlich zu fixieren (Datum nicht zu knapp wählen!). Und zwar nicht als handschriftliche Notiz unterhalb der Unterschriften, das wäre im Streitfall "nix bis goanix" wert. Sondern im "Hauptteil" des KV, wo zum Beispiel Sonderzubehör oder Naturalrabatt wie kostenlose Erstinspektion (diese immer ausdrücklich inkl. Material!) gelistet werden.

Ich habe übrigens gerade heute Mittag erfahren, wie wichtig und wertvoll Garantie ist. Mein Ende November letzten Jahres, also vor ziemlich genau neun Monaten, gekaufter Citystar 50 hatte bereits Anfang des Jahres nach etwa 500 Kilometern ein neues Getriebe bekommen. Jetzt ist er rund 3700 km gelaufen und braucht schon wieder Ersatz. Nur gut, daß ich bei ScooterWorld in Norderstedt gekauft habe! Das Team dort ist absolut kundenorientiert, in zwei Wochen wird das erledigt und bis dahin hält das jetzige Getriebe -- wenn auch nur laut klöternd.

Grüße
Rick