Hallo.

Laut StVZO §54 (4) "Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite." Könnte man streiten, ob man mit Spiegelblinkern einfach nur mehr als die erforderliche Anzahl dran hat, sich aber trotzdem im zulässigen Rahmen bewegt, wenn E-Kennzeichnung für Spiegel und Blinker vorhanden.

Die Satelis hat eine EU-Zulassung, daher müsste die Richtlinie 97/28/EG gelten. Da steht drin "je zwei Fahrtrichtungsanzeiger auf jeder Seite". Unter http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-53-...otorraeder.pdf Punkt 6.3.2 Anbauschema steht mehr.

Mit Blinkern vorne, hinten und in den Spiegeln kämen wir jedoch auf drei je Seite. Könnte also beanstandet werden.

Ich habe am Wochenende trotzdem meine Spiegelblinker montiert.