Hier einige Auszüge aus dem österreichischen Mängelkatalog zu §57a (Pickerl) Überprüfung.
4.1 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.
Zustand und Funktion
….Xenon –Lampen in dafür geeigneten Scheinwerfern („D“ im ECE-Genehmigungszeichen) sind in Österreich genehmigt und bei der wiederkehrenden Begutachtung nicht zu beanstanden.
Genehmigungszeichen und Beleuchtungseinrichtungen:
Im Normalfall sind die Genehmigungszeichen nach ECE auf der Streuscheibe angebracht, sodass diese auch von außen leicht erkennbar sind. Es gibt jedoch vermehrt Leuchten, bei denen diese auch an verdeckter Stelle (z.B. am Gehäuse) angebracht sein können…..
…..Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquellen müssen mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung ausgestattet sein. ......
Scheinwerfer-Reinigungsanlagen
Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquellen müssen mit einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage ausgestattet sein. ……
Fakt ist! Es handelt sich um eine gravierende technische Änderung und einen maßgeblichen Eingriff in die aktive Sicherheit!
Geändert von Glückspirat (17.03.2008 um 17:02 Uhr)
Gruß
Glückspirat
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UNTERWEGS IM ZEICHEN DES LÖWEN
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Nicht vergessen !! Modifikationen am Fahrzeug wie Drosseln entfernen, größere Zylinder etc. sind illegal. Veränderte Fahrzeuge dürfen nur mehr auf privaten Grundstücken oder Rennstrecken verwendet werden. Für die Verwendung auf öffentlichen Grund muß der Scooter erneut der Behörde vorgeführt werden.
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Ist dir eigentlich bewußt, dass in modernen Fahrzeugen, das gesamte Wissen der Menscheit verbaut ist?
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