Moin,
da man mich mal vor vielen Jahren auf dem Fahrrad und mit offenen Kopfhörern rausgewunken hat habe ich mich mal schlau gemacht. Du kannst auch mit Kopfhörern fahren vorausgesetzt das dich das nicht daran hindert aufmerksam am Strassenverkehr teilzunehmen. Oder so änhlich war der Gesetztestext. Das soll heißen, wenn die Musik so leise ist das Du die anderen Verkehrsgeräusche noch gut hören kannst ist es OK. Nur mußt Du das den Grün/Weißen auch beweisen. Bei mir hat das damals geklappt da ich den Walkman aus hatte und nur noch die Kopfhörer auf hatte damit die Ohren nicht kalt wurden. Als ich angehalten wurden sagte der eine Sheriff zum anderen "Na wenigstens hört er uns" und ich meinte zu den Beiden "Ja, warum sollte ich sie denn nicht hören."
Das soll aber kein Freifahrtschein sein, lest Euch doch einfach mal den genauen Text im Gesetz durch.
Mich stören die Knöpfe im Ohr.
Viele Grüße!
Scarabeo, der im waren Leben Norbert gerufen wird!
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Allzeit eine Handbreit Luft um Euch herum!
Satelis 125 Premium
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